Haselnusswaffel ohne Nutri-Score
Frage
Ich habe eine Haselnuss-Schokowaffel gekauft und mich gewundert: Die Waffel hat keinen Nutri-Score. Ist das nicht verpflichtend auf einem Produkt mit so viel Zucker?
Verbraucherin aus Dresden vom 06.06.2025
Antwort
Die Verwendung des Nutri-Scores ist freiwillig. Entscheidet sich eine Firma dafür, ihre Lebensmittel mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen, muss sie allerdings alle Produkte der entsprechenden Marke kennzeichnen. Unabhängig von der Verwendung des Nutri-Scores muss auf dem Etikett der Haselnusswaffel aber eine Nährwerttabelle stehen.
Der Nutri-Score ist eine vereinfachte Form der Nährwertkennzeichnung, die verschiedene Nährwerteigenschaften bewertet und in Form einer einfachen Farbskala zusammenfasst. Während die ausführliche Nährwertkennzeichnung in Tabellenform auf fast allen verpackten Lebensmitteln Pflicht ist, ist die Kennzeichnung mit dem Nutri-Score freiwillig.
Anbieter dürfen bei der Verwendung des Nutri-Scores nicht willkürlich vorgehen. Seit dem Jahr 2020 ist rechtlich geregelt, dass sich Firmen an die Markensatzung der Santé Publique France (Nationale Agentur für öffentliche Gesundheit in Frankreich) halten müssen. Die Agentur ist Inhaberin der Marke Nutri-Score. Die Markensatzung schreibt unter anderem vor, dass Unternehmen, die die Farbskala auf ihren Produkten aufdrucken möchten, sich registrieren lassen müssen. Sie dürfen den Nutri-Score dann nicht nur auf einzelne Lebensmittel aufdrucken, sondern müssen ihn auf allen Produkten einer eingetragenen Marke abbilden.
Wenn die von Ihnen genannte Haselnusswaffel keinen Nutri-Score trägt, hat die Firma die entsprechende Marke offenbar bisher nicht für den Nutri-Score angemeldet.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Nutri-Score eine Hilfe für Verbraucher:innen, die wenig Zeit oder Interesse haben, sich mit der Nährwerttabelle zu befassen. Er bietet die Möglichkeit,ähnliche Produkte im Hinblick auf ihre Nährwerte zu vergleichen. Doch nur wenn alle verarbeiteten Lebensmittel den Nutri-Score tragen, ist ein echter Vergleich möglich. Daher fordern die Verbraucherzentralen eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung .
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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