Fragen & Antworten

Glukosesirup in Glühwein

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Glukosesirup in Glühwein

Frage 

Ist Glukosesirup in Glühwein deklarierungspflichtig? Wie kann ich erkennen, ob in einem Glühwein Glukosesirup enthalten ist? 

Antwort

Für alkoholhaltige Getränke ab 1,2 Volumenprozent ist ein Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend. Daher erfahren Sie in der Regel nicht, woraus ein Glühwein hergestellt wurde. 
Wenn eine Herstellerfirma aber freiwillig ein Zutatenverzeichnis angibt, muss es vollständig sein. Nur dann können Sie erkennen, ob der Glühwein mit Glukosesirup gesüßt wurde und welche weiteren Zutaten er enthält. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist diese Ausnahmeregelung für alkoholhaltige Getränke nicht verbraucherfreundlich und sollte dringend abgeschafft werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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30.12.2021 - 15:49

Alle Mischgetränke sollten ein Zutatenliste haben.

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