Darf ein Getränk als alkoholfreier Gin bezeichnet werden?
Frage
Soweit ich weiß, ist der Begriff „Gin“ geschützt. Er darf bei Getränken, die die Gin-Vorgaben nicht erfüllen, nicht verwendet werden. Jetzt habe ich auf einem alkoholfreien Getränk die Bezeichnung „Alkoholfreies Getränk aus entalkoholisiertem Gin“ gefunden. Das ist doch verboten, oder? Wie sehen Sie das?
Verbraucherin aus Rommerskirchen vom 26.11.202
Antwort
Ihre Einschätzung ist richtig. Die Bezeichnung „Gin“ ist EU-weit rechtlich geschützt. Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist deshalb die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ verboten.
Spirituosen wie Gin, Rum oder Brandy sind in der EU-Spirituosenverordnung genau definiert. Für die dort aufgeführten Spirituosen gilt ein absoluter Bezeichnungsschutz. Das bedeutet, auch Anspielungen wie „Typ“, „…geschmack“ oder ähnliches sind ausdrücklich verboten, wenn ein Produkt von den in der Verordnung festgelegten Eigenschaften abweicht.
Im November 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass entsprechend auch die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ verboten ist, da ein alkoholfreies Getränk nicht die Vorgaben der Spirituosenverordnung erfüllt. Der Verordnung zufolge wird Gin durch das Aromatisieren von Ethylalkohol mit Wacholderbeeren hergestellt und muss mindestens 37,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
Sowohl die Spirituosenverordnung als auch die Entscheidung des EuGH sind eindeutig: Bezeichnungen wie „alkoholfreier Gin“ oder „entalkoholisierter Gin“ sind verboten, und zwar auch dann, wenn keine Verwechslungsgefahr mit echtem Gin besteht.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die aktuelle Rechtslage bei Spirituosen nicht verbraucherfreundlich. Sie berücksichtigt nicht die aktuellen Entwicklungen im Bereich der alkoholfreien Getränke. Verbraucher:innen, die nach alkoholfreien Alternativen zu bestimmten Spirituosen suchen, können diese nur schwer finden. Aus unserer Sicht sollten eindeutige, an das Original angelehnte Bezeichnungen für alkoholfreie Alternativen für Spirituosen ermöglicht werden, zum Beispiel „alkoholfreier Gin“. Die Qualität und Kennzeichnung dieser alkoholfreien Alternativen sollte rechtlich geregelt werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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