Fragen & Antworten

Darf Apfelwein aus Konzentrat hergestellt werden?

Teasertitel
Darf Apfelwein aus Konzentrat hergestellt werden?

Frage 

Dürfen Keltereien in Deutschland Apfelwein aus Apfelsaftkonzentrat, zum Beispiel aus China oder Polen, herstellen?
Falls ja: Wie verhält es sich mit der Kennzeichnung und Bewerbung – insbesondere, wenn mit „heimischen Äpfeln“ oder „Äpfeln von Streuobstwiesen“ geworben wird? Ist eine solche Angabe zulässig, wenn tatsächlich Apfelsaftkonzentrat, gegebenenfalls aus Importware, verwendet wurde, oder müsste dann eine genauere Kennzeichnung erfolgen?. 
Verbraucherin aus Frankfurt vom 20.08.2025

Antwort

Grundsätzlich ist es zulässig, dass Apfelwein aus Apfelsaftkonzentrat hergestellt wird. Anbieter dürfen aber nicht über die Herkunft der Äpfel täuschen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist bei „Hessischem Apfelwein“ oder Apfelwein „aus heimischen Äpfeln“ eine Verwendung von Äpfeln aus dem Ausland nicht zulässig. 

Apfelwein darf auch aus Apfelsaftkonzentrat hergestellt werden. Dazu wird dem frischen Apfelsaft schonend das Wasser entzogen und kurz vor der Gärung wieder zugefügt. 

Grundsätzlich ist es zulässig, zur Herstellung von Apfelwein auch Äpfel oder Apfelsaftkonzentrat aus dem Ausland zu verwenden. Allerdings dürfen Anbieter nicht über die Herkunft der Äpfel täuschen. Es kommt also auf die Kennzeichnung an:

  • Ist auf dem Apfelwein kein Hinweis auf die Herkunft zu finden, dürfen die Äpfel oder das Apfelsaftkonzentrat aus jedem Land kommen – auch aus Polen oder China. 
  • Vermittelt der Anbieter eine bestimmte Herkunft, zum Beispiel „deutscher Apfelwein“, so müsste er darüber aufklären, wenn er keine deutschen Äpfel verwendet – und zwar im selben Sichtfeld wie der Hinweis auf die Herkunft. 
  • „Hessischer Apfelwein“ ist als geografische Angabe EU-weit geschützt (g.g.A.). Hierzu gibt es genaue Vorgaben. Die Äpfel stammen vorwiegend von typisch hessischen Streuobstwiesen. In schlechten Erntejahren können Äpfel aus anderen Regionen zugekauft werden. Was unter „andere Regionen“ zu verstehen ist, ist nicht näher definiert. In der Spezifikation werden aber die typischen Eigenschaften der Äpfel und die Vielfalt er (alten) Sorten der Hessischen Streuobstwiesen betont.  
  • Werben Anbieter mit Hinweisen wie „aus heimischen Äpfeln“ wäre die Verwendung ausländischer Äpfel täuschend und daher unzulässig. 

Nach der Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit dürfen Anbieter bei „Hessischem Apfelwein“ keine Äpfel aus China oder Polen zukaufen, denn das widerspricht der Beschreibung der Äpfel in der Spezifikation.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 1 (1 vote)

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.