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Café Latte als „Protein-Latte“ beworben – ist das zulässig?

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Café Latte als „Protein-Latte“ beworben – ist das zulässig?

Frage

Ein Coffee-Shop bietet eine „Protein Latte“ an, die 4,1 Gramm Protein auf 100 Gramm hat. Außerdem 2,2 Gramm Fett, 2 Gramm Zucker und 48 Kilokalorien pro 100 Gramm. Ich empfinde das als Täuschung, da eine normale Milch ca. 3,5 Gramm Proteine auf 100 g enthält. Das Protein im Namen lässt doch vermuten, dass dort mehr Protein drinnen wäre. Auch wenn die meisten Menschen nicht versuchen würden, Ihre Proteine über Kaffee zu decken: Ein Bekannter von mir hat sich dieses Getränk im Glauben gekauft, es sei proteinreich. Ist der Name / die Werbung zulässig?

Verbraucher aus Bedburg vom 01.06.2026

Antwort

Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit ist die Angabe zulässig. Die Werbung mit der Angabe „Protein“ ist rechtlich klar definiert. Sie ist zulässig, wenn mindestens 12 Prozent des Kaloriengehalts auf den Proteinanteil entfallen. Für die Werbung „proteinreich“ müssen mindestens 20 Prozent der Kalorien auf Protein entfallen. Beides ist bei dem von Ihnen genannten Produkt der Fall.

Nährwertbezogene Angaben wie „hoher Proteingehalt“ sind in der Health-Claims-Verordnung definiert. Für die Werbung „Proteinquelle“ oder „proteinhaltig“ müssen mindestens 12 Prozent der Kalorien aus Protein stammen. Wenn mindestens 20 Prozent der Kalorien des Lebensmittels aus Protein stammen, darf es mit „hoher Proteingehalt“ oder auch mit vergleichbaren Aussagen wie „High Protein“ beworben werden. 

Für Ihr Beispiel bedeutet das: Bei 48 Kilokalorien pro 100 Gramm dürfte das Getränk bereits mit einem Eiweißgehalt von 2,4 Gramm pro 100 Gramm mit „hoher Proteingehalt“ beworben werden. Rechnung: 2,4 Gramm Eiweiß haben 9,6 kcal. Das sind genau 20 Prozent (ein Fünftel) von 48 Kilokalorien

 Tatsächlich erfüllt auch fettarme Milch die Vorgaben für ein proteinreiches Lebensmittel. Da dies für jede fettarme Milch gilt, dürfen Anbieter sie nicht als proteinhaltig oder proteinreich bewerben – dies wäre ohne einen entsprechenden Hinweis wie „von Natur aus“ eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. .  
Da vermutlich nicht jeder Café Latte die Vorgaben für ein proteinreiches oder proteinhaltiges Lebensmittel erfüllt, ist die Werbung „Protein-Latte“ für das von Ihnen genannte Produkt nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit zulässig. Im Zweifel müsste dies ein Gericht anhand der konkreten Aufmachung beurteilen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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