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Dürfen Hersteller die Proteinmenge aufrunden?

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Dürfen Hersteller die Proteinmenge aufrunden?

Frage 

Der Hersteller wirbt bei einem Hüttenkäse auf dem Deckel groß mit „25g Protein pro Becher“, während die Nährwerttabelle auf der Rückseite nur 24,6 Gramm  pro Becher ausweist.
Besonders verärgert mich, dass hier ein aufgerundeter Wert für das Marketing genutzt wird, um das Produkt attraktiver darzustellen. Ein Sternchenhinweis erklärt nicht die Differenz, sondern führt nur zu einem allgemeinen Werbespruch („Natürlich reich an Protein“). Hier wird doch zu Lasten des Verbrauchers aufgerundet. Ist das zulässig? 

Verbraucher aus Ingolstadt vom 24.04.2026

Antwort 

Grundsätzlich ist es möglich, bei Nährwerten wie Protein auf ganze Grammzahlen zu runden, wenn die Nährstoffmenge bei zehn Gramm oder mehr liegt. Abweichende Angaben auf Vorder- und Rückseite können aber irritieren. Die isolierte Wiederholung des Proteingehalts auf der Schauseite halten wir ohnehin für unzulässig.

Wie die Nährwerte in Lebensmitteln berechnet und angegeben werden sollten, ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt. Zusätzlich hat die EU-Kommission Leitlinien zu Toleranzen und Rundungsregelungen für Nährwerte veröffentlicht, die insbesondere den kontrollierenden Behörden helfen sollen, die Nährwerte zu überprüfen.

Anbieter müssen die Werte in der Nährwerttabelle in Gramm pro 100 Gramm Lebensmittel angeben. Die Angabe der Nährwerte pro Portion ist zusätzlich möglich. Bei Wiederholung der Nährwerte auf der Schauseite, haben Anbieter zwei Möglichkeiten: Entweder nennen sie nur die Kalorien und Kilojoule (Brennwert) oder sie führen den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz auf. Eine Wiederholung des Proteingehalts ist nicht vorgesehen. 

Die Leitlinien empfehlen, bei Makronährstoffen wie Eiweiß oder Kohlenhydraten nur bei Mengen unter zehn Gramm eine Nachkommastelle anzugeben. Bei Mengen ab zehn Gramm sollten Anbieter auf ganze Grammzahlen auf- oder abrunden. Das soll verhindern, dass die Werte eine Genauigkeit vermitteln, die sie nicht haben. Die Angabe von 25 Gramm Protein ist daher grundsätzlich in Ordnung, wenn das Produkt 24,6 Gramm Protein enthält.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit dürfen Hersteller den Proteingehalt auf der Schauseite nicht einzeln wiederholen. Abweichende Angaben auf der Vorder- und Rückseite können unserer Ansicht nach irritieren, selbst wenn eine Rundung grundsätzlich zulässig ist. Hersteller sollten solche widersprüchlichen Kennzeichnungen vermeiden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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