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Aufgetautes Brot beim Bäcker

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Aufgetautes Brot beim Bäcker

Frage

Wie verhält es sich, wenn eine Bäckerei ein aufgetautes Brot als frisch verkauft? Ein Brot wird also gebacken, eingefroren, Tage später aufgetaut und als frisch verkauft. Ist die Verkäuferin verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen?

Und wie verhält es sich, wenn eine Bäckerei gelieferte Teiglinge (Plunder) veredelt, aufbäckt, Teile, die nicht verkauft wurden, einfriert, nach Tagen oder Wochen wieder auftaut und die Verkäuferin die Teile verkauft? Ist das überhaupt erlaubt und muss sie mich darauf hinweisen?

Antwort

Während die Lebensmittelinformationsverordnung für verpackte Lebensmittel explizit einen Auftauhinweis als Ergänzung zur Bezeichnung fordert, ist die Sachlage bei lose verkauften Lebensmitteln komplizierter, denn hier sind weniger Angaben verpflichtend.

Der Hinweis wäre in jedem Fall erforderlich als Ergänzung der Bezeichnung. Gibt die Bäckerei also eine Bezeichnung für das Brot oder das Plunderstückchen an, muss sie dort den Auftauhinweis ergänzen. Die Bezeichnung ist aber bei lose verkaufter Ware nicht verpflichtend. Häufig geben Bäckereien nur Fantasienamen an. In diesem Fall gibt es keine explizite Verpflichtung, einen Hinweis darauf zu geben, dass die Ware aufgetaut wurde.

Es gilt aber das allgemeine Verbot der Irreführung und Täuschung. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit können Verbraucher:innen in einer Bäckerei frisch gebackenes Brot und Backwaren erwarten. Verkäufer:innen sollten ihre Kund:innen daher darüber informieren, wenn fertig gebackene Brote und Backwaren eingefroren und wieder aufgetaut wurden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Bei Teiglingen ist ein zwischenzeitliches Einfrieren vor dem Backen in vielen Bäckereien inzwischen üblich. Teilweise werden die Teiglinge auch vorgebacken, eingefroren und erst kurz vor dem Verkauf fertiggebacken. Einen Hinweis darauf müssen die Anbieter nicht geben, denn es wurde nicht das Enderzeugnis eingefroren, sondern nur ein Zwischenerzeugnis.

Ein erneutes Einfrieren der fertigen Backware ist grundsätzlich möglich. Wenn die Bäckerei die Plunderstückchen nach dem Auftauen verkauft, sollten Verkäufer:innen unserer Ansicht nach – wie bei Brot – ihre Kund:innen darüber informieren.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 5 (4 Stimmen)
Rattke Anja
12.02.2024 - 08:43

Ich arbeite in einer Bäckerei. Die Teilchen, Streusel und Berliner werden eingefroren. Später werden sie zum vollen Preis wieder verkauft.. Ich finde es nicht richtig.

Rita Bremm
02.05.2023 - 14:17

Ich erlebe es seit einiger Zeit, dass mir aufgetaute Waren als frisch angeboten und verkauft werden.
Nun ist auch der Bäcker dabei. Da ich die vermeintlich frischen Brötchen selbst einzeln einfriere, fiel es mir an der ablätternden Kruste auf. Zudem war das dann ja von mir zum zum zweiten mal aufgetaute Brötchen extrem trocken und ließ sich kaum nochmal aufbacken.
Wieso ist das erlaubt? Viele Leute frieren sich doch Sachen ein und werden damit betrogen. Denn wenn ich gefrorene Sachen wollen würde, könnte ich die gleich in gefrorenem Zustand kaufen. Bei Fleisch und Fisch ist dieser Modus gar gefährlich.

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