Angeblich zuckerfreier Drink enthält Zucker
Frage
Ein Sportlerdrink hat vorne auf der Flasche den Hinweis "zuckerfrei". Bei den Nährwerten wird dann aber Zucker aufgeführt (0,3 g pro 100 g). […]
Ich bin davon ausgegangen, wenn ein Produkt als „zuckerfrei“ deklariert ist, dass auch keiner enthalten ist. Ist das zulässig?
Verbraucherin aus Duisburg vom 28.09.2026
Antwort
Ja, das ist zulässig. Bei zuckerfreien Produkten sind maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter Getränk erlaubt.
Die Angabe „zuckerfrei“ ist in der Health-Claims-Verordnung gesetzlich geregelt. Diese oder gleichlautende Hinweis sind nur zulässig, wenn nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Produkts enthalten sind. Dieser Wert wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt.
Davon zu unterscheiden ist der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“. Er bedeutet, dass das Produkt nicht mit Einfach- und Zweifachzuckern wie Trauben- oder Haushaltszucker gesüßt wurde. Auch andere zuckerreiche Zutaten wie Fruchtsirup, Honig oder ähnliches dürfen nicht zum Süßen verwendet werden. Allerdings kann auch ein Lebensmittel mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ von Natur aus Zucker enthalten. Der Hinweis sollte dann lauten: „ohne Zuckerzusatz – enthält von Natur aus Zucker“.
Zucker kommt auch in natürlichen, ungesüßten Lebensmitteln vor. So enthält ein ungesüßter Naturjoghurt knapp fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm. Dasselbe gilt für frische, unverarbeitete Karotten. Diese Lebensmittel dürfen nicht als zuckerfrei beworben werden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es zu begrüßen, dass es eine klare rechtliche Regelung für den Hinweis „zuckerfrei“ gibt. Anbieter sollten aber nicht durch zusätzliche Angaben wie „zero“ oder „0,0“ den Eindruck erwecken, dass ein Produkt überhaupt keinen Zucker enthält, wenn das nicht stimmt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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