Infografik Wann Mengenangaben von Zutaten fehlen dürfen In Zutatenlisten auf Lebensmitteln fehlen häufig konkrete Mengenangaben. Bei Verbraucher:innen sorgt das für Verwirrung. Welche Regeln und Ausnahmen es bei der Mengenkennzeichnung gibt, erfahren Sie im Video. mehr
Produktmeldungen Die Menge für Cheddar beim „Finello Pastakäse mit Cheddar“ ergänzt Änderung: Obwohl Arla Cheddar als besondere Zutat bewirbt, war der Cheddar-Gehalt in der Käsemischung unklar. Arla legt inzwischen die Mengenverhältnisse offen. mehr
Produktmeldungen Jakobgerhardt.de ändert die Beschreibung des Cocktails „Gerhardt’s Secc au Chocolat mit Rotwein“ Änderung: Der Anbieter weist in der Beschreibung nun etwas deutlicher darauf hin, dass der Cocktail nach Schokolade schmeckt. mehr
Produktmeldungen „Würz & Co Tomaten Ketchup“ enthält unerwartet weniger Tomaten Ein Fall von „Skimpflation“: Statt 72 stecken nur noch 64 Prozent Tomatenmark im Ketchup. mehr
Produktmeldungen Unzutreffende Werbung mit „no Added Sugar“ für „High Protein Crunchy Müsli“ Die Angabe „no Added Sugar“ passt nicht, wenn das Golden Bridge-Müsli Invertzuckersirup als Zutat enthält. mehr
Informationen Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber trotzdem gesüßt Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber trotzdem gesüßt Verwirrend: Produkte mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ können trotzdem Süßungsmittel enthalten. mehr
Produktmeldungen Ingwer prominent beworben, aber nur ein Hauch enthalten Abbildungen und Produktname der „Avitale Ingwer-Lemon Fruchtbonbons“ passen nicht zu aromatisierten Bonbons mit nur 0,02 Prozent Ingwerextrakt mehr
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