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Spuren von Fisch in vegetarischer Pizza

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Spuren von Fisch in vegetarischer Pizza

Frage

Ich habe eine Bio-Pizza Vegetariana gekauft. Sie bezeichnet sich im Namen als vegetarisch – mit einem zusätzlichen Siegel auf der Vorderseite! Auf der Rückseite steht dann aber: „Kann Spuren von Fisch und Krebstieren enthalten.“ Ist so etwas wirklich zulässig? Muss ich jetzt bei jedem vegetarischen Produkt schauen, ob es wirklich vegetarisch ist? Gibt es dann auch „vegetarisches“ Gemüse – eventuell in Schweineschmalz gebacken? So geht's doch nicht.

Verbraucher aus Stuttgart vom 15.07.2026

Antwort

Die widersprüchlichen Angaben können irritieren, aber die Kennzeichnung ist rechtlich zulässig. Denn die Angabe „vegetarisch“ bezieht sich auf die Zutaten, der Spurenhinweis auf mögliche Verunreinigungen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Spurenhinweis rechtlich geregelt werden, um mehr Klarheit für Verbraucher:innen zu schaffen.  

In den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel sind Kriterien für die Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte festgelegt. Demnach sollten in veganen Lebensmitteln keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das betrifft alle Produktionsstufen und schließt auch Aromen, Zusatzstoffe und Enzyme ein. Für vegetarische Lebensmittel gelten ähnliche Anforderungen, es sind aber Zutaten von lebenden Tieren wie Milch, Eier und Honig möglich. Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich. 

Die genannten Kriterien betreffen die Zutaten, die laut Rezeptur dem Lebensmittel zugesetzt werden. Die Hinweise „vegan“ und „vegetarisch“ richten sich in erster Linie an Menschen, die freiwillig auf Lebensmittel tierischer Herkunft verzichten möchten. 

Der Hinweis „Kann Spuren von Fisch und Krebstieren enthalten“ hingegen richtet sich an Allergiker:innen. Er bezieht sich ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern in kleinen Mengen unbeabsichtigt ins Lebensmittel gelangen, beispielsweise wenn in derselben Fabrik Lebensmittel mit Fisch oder Krebstieren produziert werden.   

Der Hinweis auf solche unbeabsichtigten Verunreinigungen des Lebensmittels mit Allergenen ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Dadurch verwenden Hersteller den Hinweis möglicherweise unnötig oft, um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen. 

Die zwei Kennzeichnungen richten sich also an verschiedene Zielgruppen: Die Kennzeichnung „vegan“ soll Veganer:innen informieren, dass laut Rezeptur keine Zutaten tierischen Ursprungs eingesetzt wurden. Die „Spurenkennzeichnung“ soll Allergiker:innen vor möglichen Verunreinigungen warnen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die gleichzeitige Angabe der Hinweise „vegan“ und „Kann Ei und Fisch enthalten“ dennoch widersprüchlich und kann irritieren. Der Spurenhinweis sollte rechtlich geregelt werden. Insbesondere sollte festgelegt werden, ab welchen Mengen ein solcher „Spurenhinweis“ verpflichtend ist. Nur so können Allergiker:innen zuverlässig geschützt und andererseits überflüssige Spurenhinweise vermieden werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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Anonym
06.01.2023 - 09:31

Ich bin Veganer und aus meiner Sicht ist diese Kennzeichnung nicht ungünstig. Auf diese Weise erfahre ich immerhin, dass das Produkt aus einem Betrieb kommt, der nicht rein vegan arbeitet, sondern auch tierische Bestandteile verarbeitet. Ich kann mir dann selber überlegen, ob das für mich ok ist oder nicht. Die Alternative, die rechtlich völlig in Ordnung wäre, wäre, dass der Hersteller keine Spurenkennzeichnung vornimmt. Dann man als Verbraucher zwar die von Ihnen bemängelte Widersprüchlichkeit nicht mehr erleben. Dafür hätte ich aber auch die Zusatzinfo nicht, dass der Hersteller auch tierische Zutaten verarbeitet und für Allergiker würde der Hinweis auf mögliche Spuren fehlen.
Übrigens ist die Information nicht widersprüchlich, wenn man die Erklärung betrachtet, die Sie selber gegeben haben, nämlich dass das Produkt selber vegan ist, in dem Produktionsbetrieb aber besagte nicht-vegane Zutaten verarbeitet werden und als Spuren vorhanden sein können.

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