Das ärgert beim Einkauf:

Hallerndorfer Hopfenlimo ohne Hopfen

Anstelle von Hopfen enthält die Limonade natürliches Aroma, das nicht aus Hopfen stammt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Name „Hopfenlimo“ und der Hinweis „hopfig“ weisen auf Hopfen als Zutat hin. Tatsächlich tauchen neben Wasser, Zucker und Zusatzstoffen anstelle von Hopfen nur Grünteeextrakt und natürliches Aroma als besondere Zutaten auf. 
Die Brauerei Rittmayer sollte einen passenden Namen wählen und die tatsächliche Zusammensetzung des Getränkes bereits auf der Schauseite deutlich machen. 

Die Brauerei vertreibt ihr Getränk als „Hopfenlimo“, obwohl es sich um ein Gemisch ohne Hopfen (außer als Aromastoff), dafür aber mit Grüntee-Extrakt handelt. Der Grüntee hat natürlich eine völlig andere Wirkung als Hopfen: aufmunternd (schlafverhindernd) versus beruhigend (schlaffördernd). Dies halte ich für eine GROBE Verbrauchertäuschung! Das merkt man erst, wenn man das Kleingedruckte / die Zutatenliste studiert. Die „Verpackung“, das heißt das Etikett auf der Flasche, suggeriert ein Getränk aus Hopfen!
Verbraucher aus Marloffstein vom 09.06.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Hopfenlimo“ passt nicht für ein Getränk mit Grünteeextrakt und Aroma.

Darum geht`s:

Bei der Hallerndorfer Hopfenlimo weisen der Name und der Hinweis „Hopfig“ auf der Schauseite auf Hopfen hin. Die Bezeichnung lautet Grünteegetränk mit Hopfengeschmack. Die Zutatenliste nennt neben üblichen Zutaten einer Limonade wie Wasser, Zucker, Kohlensäure und Zusatzstoffen Grünteeextrakt und natürliches Aroma. Hopfen taucht namentlich nicht auf. 

Der Verbraucher ärgert sich über den Produktnamen für eine Limonade, die Grünteeextrakt statt Hopfen enthält.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das passt gleich zweifach nicht: Der Produktname gaukelt eine Zutat vor, die nur als Geschmacksrichtung des Aromas vorhanden ist. Gleichzeitig unterschlägt die Brauerei den Grünteeextrakt auf der Schauseite, der die wesentliche Zutat für den Charakter der Limonade ist. 

Fazit:

Die Brauerei Rittmayer sollte einen passenden Namen wählen und die tatsächliche Zusammensetzung des Getränkes bereits auf der Schauseite deutlich machen. 

Stellungnahme der Rittmayer Brauerei Hallerndorf GmbH & Co. KG, Hallerndorf

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 10. Juli 2026 liegt keine Antwort vor.