Genannt waren Cola, Eistee, Energydrinks und fertig verpackte, kaffeehaltige Getränke. Am größten war der Wunsch nach einer Koffeinkennzeichnung bei Energydrinks.
85 Prozent der Befragten waren der Ansicht, auf diesen Getränken sollte der Koffeingehalt stehen. Die Kennzeichnung ist bei Energydrinks – wie bei allen Erfrischungsgetränken – rechtlich vorgeschrieben, wenn der Koffeingehalt über 15 Milligramm pro 100 Milliliter liegt. Tatsächlich liegt er bei Energydrinks meist nahe der erlaubten Höchstmenge von 32 Milligramm pro 100 Milliliter. Er steht daher praktisch immer auf dem Etikett.
Jeweils knapp 80 Prozent der Teilnehmenden waren der Meinung, dass der Koffeingehalt auch bei fertig verpackten Kaffeegetränken (77 Prozent) beziehungsweise bei Cola (76 Prozent) gekennzeichnet werden sollte. Hier ist der Koffeingehalt in der Praxis selten zu finden. Wie für Energydrinks gilt auch für Cola: Eine Kennzeichnung ist nur dann erforderlich, wenn der Koffeingehalt bei über 15 Milligramm pro 100 Millilitern liegt. Das ist bei handelsüblicher Cola häufig nicht der Fall. Für kaffee- oder teehaltige Getränke ist laut Lebensmittelrecht gar keine Koffeinkennzeichnung erforderlich, wenn aus der Bezeichnung hervorgeht, dass das Getränk Kaffee oder Tee enthält. Das gilt – anders als bei Cola oder Energydrinks – unabhängig von der Höhe des Koffeingehalts.
Immerhin noch 61 Prozent der Befragten wünschten sich, dass der Koffeingehalt auch bei Eistee auf dem Etikett stehen sollte. Hierfür gilt dieselbe Ausnahme wie bei kaffeehaltigen Getränken: Wenn aus der Bezeichnung hervorgeht, dass das Getränk Tee enthält, ist keine Koffeinkennzeichnung erforderlich.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Regelung nicht verbraucherfreundlich. Verbraucher:innen sollten bei allen verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln einschließlich Getränken den Koffeingehalt erfahren, wenn diese Koffein oder koffeinhaltige Zutaten enthalten.
An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 694 Personen teil, die insgesamt 2126 Stimmen abgaben. Die Abstimmung lief vom 07.07. bis zum 21.10.2026.