Erlaubt: Heringe in Konserven als „Sardinen“ beworben
Eine Vorschrift erlaubt diese Kennzeichnung. Lebensmittelklarheit fordert eine Änderung.
„Sardinen“ steht prominent auf einer Konserve. In der Bezeichnung und den Zutaten taucht Sardine als Fischart aber nicht mehr auf. Stattdessen kennzeichnet der Anbieter einen anderen Fisch, in diesem Fall Hering. Diese Kennzeichnung ist erlaubt: Dazu müssen Anbieter das Wort „Sardinen“ zusammen mit dem wissenschaftlichen Namen der Fischart und dem geografischen Fanggebiet nennen. So genügt, wie in diesem Fall, die zusätzliche Angabe: „Clupea harengus aus der Ostsee (FAO 27 IIId)“. Echte Sardinen sind an dem Namen „Sardina pilchardus“ zu erkennen.
Zu dieser Problematik haben sich mehrere Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollten sardinenartige Erzeugnisse – dazu zählen Heringe oder Sprotten – nicht als „Sardinen“ vermarket werden.
Ein typisches Beispiel
Auf der Konserve in typische Größe einer Sardinenkonserve steht prominent der Schriftzug „Sardinen“, darunter in kleinerer Schrift „Clupea harengus aus der Ostsee (FAO 27 IIId)“.
In der Bezeichnung und im Zutatenverzeichnis kommen Sardinen nicht vor, sondern Hering.
Der wissenschaftliche Name für Sardinen lautet „Sardina pilchardus“, für Hering „Clupea harengus“.
Beschwerden
Es gibt hier eine irreführende Produktkennzeichnung. Versprochen werden Sardinen, enthalten sind jedoch Sprotten.
Echte Sardinen sind „Sardina“ (etwa Sardina pilchardus). Sie sind weder Sprotten (Sprattus sprattus) noch atlantische Heringe (Clupea harengus).
Auf dieser Verpackung wird der Inhalt durch „Sardinen“ hochstilisiert, als wäre ein kostbarerer Fisch enthalten. Das täuscht den Verbraucher, der meint, Sardinen zu kaufen.
Verbraucher aus Bühl vom 10.08.2026
Der Produktname wird in der größten und kontrastreichsten Schriftart mit „Sardinen“ eingeleitet, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um Sardinen.
In Wirklichkeit sind im Produkt keine Sardinen enthalten, wie dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen ist. Das lässt die Beschreibung „Sardinen-Erzeugnis“ wie einen bewussten Täuschungsversuch wirken. Wie kann ein Sardinen-Erzeugnis aus Hering sein?
Es sei anzumerken, dass Sardinen weitaus begehrter und teurer sind als Heringe, wodurch das Produkt wohl künstlich aufgewertet werden soll.
Verbraucher aus Bühl vom 10.08.2026
Auf der Dose steht groß Sardinen, in den Zutaten sieht man dann aber erst, dass man Hering kauft.
Verbraucher aus Cuxhaven vom 27.06.2026
Das ist geregelt
Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen, unter anderem über die Art und die Identität. Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Die Vermarktungsnormen-Verordnung für Sardinenkonserven unterscheidet zwischen Sardinenkonserven und sardinenartigen Erzeugnissen in Konserven.
Danach werden „Sardinenkonserven“ ausschließlich aus Fischen der Art Sardina pilchardus zubereitet. „Sardinenartige Erzeugnisse in Konserven“ werden wie Sardinenkonserven angeboten und vermarktet, jedoch aus anderen Arten. Dazu zählen Cuplea harengus (Hering) und Sprattus sprattus (Sprotten).
Für die Vermarktung von sardinenartigen Erzeugnissen für andere Fischarten fordert die Verordnung, das Wort „Sardinen“ zusammen mit dem wissenschaftlichen Namen der Art und dem geografischen Gebiet zu nennen.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Hinter „Sardinen“ sollten sich keine Heringe oder Sprotten verstecken dürfen. Dass es tatsächlich nur eine Art gibt, die als Sardinekonserve vermarktet werden darf, dürfte kaum bekannt sein: Sie heißt: Sardina pilcharus. Alles andere sind sardinenartige Erzeugnisse in Konserven.
Lateinische Namen wie „Clupea harengus“ oder „Sprattus sprattus“, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, reichen zur Klarstellung nicht aus. Erst im Kleingedruckten wird der Widerspruch zur Bezeichnung als Hering oder Sprotte deutlich. Es ist ärgerlich, wenn eine andere Fischart in der Konserve steckt als groß auf der Dose steht.
Fazit: Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollten andere Fischarten als Sardinen in Konserven nicht als „Sardinen“ vermarket werden dürfen.
Lebensmittelklarheit hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Kennzeichnungsproblematik informiert.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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