Das ärgert beim Einkauf:

„Zuckerersatz“ enthält Zucker

Die Firma Xucker bewirbt das Produkt als „Zuckerersatz“, obwohl das Pulver laut Nährwerttabelle zu einem Viertel aus Zucker besteht.
getaeuscht

Das Produkt „Like Sugar“ kennzeichnet der Hersteller als „Zuckerersatz mit Zucker und Süßungsmitteln“. Laut Nährwerttabelle enthält das Pulver Kalorien und liefert 26 Prozent Zucker. Die Angaben sind daher widersprüchlich und insgesamt unverständlich, wenn ein Zuckerersatz eine Zuckerart wie Isomaltulose  enthält, die genauso viele Kalorien wie Zucker enthält.
Der Anbieter sollte auf die Begriffe „sugar replacement“ und „Zuckerersatz“ verzichten, wenn das Produkt den Zucker Isomaltulose enthält. 
Xucker hat eine Änderung angekündigt.

Das neue Produkt „Xucker like Sugar“ führt KundInnen dahingehend in die Irre, dass nun eine „Zuckeralternative mit Zucker“ (stolze 26 % Isomaltulose und ein Widerspruch in sich) unter der Marke Xucker angeboten wird, die sich als Claim „Xucker statt Zucker“ auf die Fahnen schreibt  . Meines Erachtens eine ganz klare VerbraucherInnen-Täuschung - und nicht die erste dieses Unternehmens.
Verbraucherin aus Berlin vom 19.06.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Like Sugar“ in Verbindung mit „Zuckerersatz“ passt nicht zu einem Pulver, das tatsächlich eine Zuckerart enthält. „Zuckersatz mit Zucker“ ist eine widersprüchliche Angabe und damit unverständlich. 

Darum geht’s:

Die Firma Xucker bietet das Produkt „Like Sugar“ mit dem Hinweis „Zuckerersatz mit Zucker und Süßungsmitteln“ an. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycoside, für Lebensmittel, begrenzte Verwendung, mit Zucker und Süßungsmitteln“. 
Laut Zutatenliste enthält das Pulver 59,9 Prozent Erythrit sowie Isomaltulose, Inulin und enzymatisch hergestellte Steviolglycoside. Auf 100 Gramm Tafelsüße kommen laut Nährwertangaben 26 Gramm Zucker. Die Zutat Isomaltulose weist mit einem Sternchen auf die Information „ist eine Glukose- und Fruktosequelle“ hin.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit oder die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Laut Zusatzstoff-Verordnung ersetzen Tafelsüßen Zucker. Sie bestehen aus Süßungsmitteln, die andere Lebensmittelzusatzstoffe und/oder Lebensmittelzutaten enthalten können.  
Isomaltulose ist nach der Novel-Food-Verordnung als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Like Sugar“ und der Hinweis auf Zuckerersatz passen nicht zu einem Produkt, das neben Süßungsmitteln auch eine Zuckerart enthält. Bei Isomaltulose handelt es sich um einen Zucker mit besonderen Eigenschaften, der als neuartiges Lebensmittel gilt. Mit Isomaltulose enthält das Pulver immerhin 26 Prozent Zucker. Die Zusammensetzung des Produktes ist mit den Angaben auf der Schauseite nicht verständlich zumal die Firma selbst mit Aussagen wie „Xucker steht für süßen Genuss ohne Zucker“ wirbt.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Begriffe „sugar replacement“ und „Zuckerersatz“ verzichten, wenn das Produkt den Zucker Isomaltulose enthält.

Stellungnahme der Xucker GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Wir handeln im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Um den Unterschied zwischen Haushaltszucker und Isomaltulose noch eindeutiger herauszustellen, werden wir in der nächsten Auflage „Zuckerersatz mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln“  statt nur „… mit Zucker …“ schreiben und hoffen damit die Klarheit zu schaffen, die Sie und die Verbraucher sich von uns wünschen.

Ergebnis

Xucker hat eine Änderung angekündigt. Im Online-Shop sind Abbildungen und Kennzeichnung auf der Schauseite bislang unverändert.