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Xucker GmbH muss übertriebene Werbung entfernen

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Xucker muss übertriebene Werbung entfernen

Xylit und Erythrit sind kalorienarm und gelten als zahnschonender Zuckerersatz. Bei der Werbung für xylit- oder erythrithaltige Produkte dürfen Anbieterfirmen aber keine übertriebenen Gesundheitsversprechen machen. Nach Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Xucker GmbH nun zahlreiche Aussagen zu Xylit und Erythrit aus ihrem Online-Shop entfernt, darunter auch die Behauptung, Xylit und Erythrit könnten vor Karies schützen.

Angeblicher Schutz vor Karies 

Die Xucker GmbH vertreibt in ihrem Online-Shop verschiedene Zuckeralternativen auf Basis von Xylit und Erythrit. In seinem Online-Auftritt bietet das Unternehmen unter der Überschrift „Was ist Xucker“ viele Informationen zu seinen Produkten sowie zu den Hauptinhaltsstoffen Xylit und Erythrit an. Einer Verbraucherin fiel auf, dass auf den Seiten zahlreiche Gesundheitsversprechen gemacht wurden, darunter die Behauptungen, Xylit schütze vor Karies und das Produkt „Xucker“ vermeide Heißhungerattacken. Sie meldete das Produkt zunächst bei Lebensmittelklarheit. Die Expertinnen des Portals sahen in den Aussagen ein Täuschungspotenzial und leiteten den Fall an den vzbv weiter. 

Nach Ansicht des vzbv verstoßen mehrere Aussagen gegen die Health-Claims-Verordnung. Unter anderem kritisierte der Verband folgende Aussagen: 

  • Xucker spart nicht nur Kalorien, sondern lässt auch den Blutzuckerspiegel weitgehend unangetastet. So kann auch eine süße Mahlzeit länger satt machen und Heißhungerattacken vermeiden.
  • Ein positiver Nebeneffekt von Xylit ist außerdem seine antikariogene Wirkung.
  • Gerade bei Diabetikern, die anfälliger für Parodontitis sind, haben sich beide Zuckeralternativen – Erythrit und Xylit bewährt.   

Einige der genannten Aussagen erweckten den Eindruck, der Verzehr der Produkte könne Erkrankungen, Karies und Parodontitis vorbeugen und bekämpfen, so die Kritik des vzbv. Sie seien krankheitsbezogen und damit unzulässig. Andere Aussagen wie „…kann auch Heißhungerattacken vermeiden“ oder „lässt den Blutzuckerspiegel weitgehend unangetastet“ seien gesundheitsbezogen und nicht gleichzusetzen mit den zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für Xylit und Erythrit. Diese lauten beispielsweise „Der Verzehr von Lebensmitteln, die anstelle von Zucker Xylit enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln“. Der vzbv hat die Xucker GmbH wegen mehrerer Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert.   

Die Xucker GmbH hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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