So haben Hersteller reagiert:

Unzutreffende Bezeichnung als „Gewürz“ für Produkte mit Salz, Zucker & Co. entfernt

Änderung: Obwohl die meisten Produkte aus der Reihe „Besser im Glas“ der Firma MainTea Gewürzzubereitungen sind, bewarb sie diese als „Gewürz“.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

MainTea bietet über 30 Produkte zum Würzen unter dem Namen „Gewürz“ an. „Gewürze“ und „Gewürzmischungen“ sind in den Leitsätzen für Gewürze definiert und sollten ausschließlich Gewürze enthalten. Zu Gewürzen zählen verschiedenste Pflanzenteile meist in getrockneter Form. Nur zwei der Angebote erfüllten diese Vorgabe. Die anderen Angebote enthalten weitere Zutaten wie Salz, Zucker oder Hefeflocken. 
Die Firma MainTea hat sich nach einer Abmahnung verpflichtet, die kritisierten Produkte nicht länger als „Gewürze“ anzubieten. Die Änderungen im Online-Shop hat der Anbieter umgesetzt. Für die Gläser wurde eine Umstellungsfrist zum Jahresende 2026 mit der Verbraucherzentrale Hessen vereinbart .Zusätzlich hat er weitere Fehler korrigiert: So wurde beispielsweise eine angebliche „Gewürzzubereitung“ zu einem „Gewürzsalz“.

Die Firma "MainTea GmbH", die unter anderem die Produktreihe "Besser im Glas" vermarktet, wirbt in Instagram Reels und auf ihrer Homepage offensiv mit dem Be-griff "Gewürz" und "Gewürzmischungen", obwohl es sich meist um Gewürzzubereitungen handelt, die also mit Salz versetzt sind. Erst wenn man auf der Homepage auf "Zutatenliste" klickt, wird es auch korrekt mit "Gewürzzubereitung" bezeichnet.
Meines Erachtens ist die offensive Werbung als "Gewürz" und "Gewürzmischung" Verbrauchertäuschung.
Verbraucherin aus Tübingen vom 11.05.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Nicht akzeptabel: Die Firma MainTea verkauft auch Salz, Zucker und andere Zutaten als „Gewürz“.

Darum geht’s:

Auf Besserimglas.de bietet die Firma MainTea in der Rubrik „Gewürze“ 32 verschiedene Sorten (am 07.08.2025) „Gewürze“ an. Auf den Schauseiten der abgebildeten Gläser steht immer groß geschrieben „Gewürz“ und darunter der Sortenname, beispielweise „Creamy Curry“ oder „Pommes Liebe“. Nur wer auf den Unterpunkt „Zutatenliste“ klickt, sieht die Bezeichnung und Zutaten des Produktes. Von den 32 „Gewürz“-Angeboten sind entsprechend den aufgeführten Zutaten nur drei Produkte tatsächlich Gewürzmischungen. Eine davon bezeichnet MainTea als „Blütenmischung“. Ein weiteres „Gewürz“ ist ein „Gewürzzucker“ mit 86 Prozent Zucker und eines ein „Gewürzsalz“ mit 62 Prozent Salz. Die restlichen Angebote bezeichnet MainTea als „Gewürzzubereitung“, beispielsweise das „Gewürz Pommes Liebe“ mit 44 Prozent Salz und Hefeflocken außer Gewürzen und das „Gewürz Creamy Curry“ mit 30 Prozent Bio-Erdmandel und 20 Prozent Salz. 
Die Angebote im Glas kosten einheitlich 5,90 Euro pro Stück. Die im Glas enthaltenen Füllmengen sind unterschiedlich und liegen mit Ausnahme der Blütenmischung (4 Gramm) zwischen von 16 bis 61 Gramm. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die „Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten“ beschreiben unteranderem die Begriffe „Gewürze“, „Gewürzmischung“ und „Gewürzzubereitung“. Danach sind „Gewürze“ Blüten, Früchte, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form. „Gewürzmischungen“ sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen. Ein als „Gewürzzubereitung“ bezeichnetes Produkt sollte nach den Leitsätzen mindestens 60 Prozent Gewürze enthalten. Die restlichen Zutaten können beispielsweise Zucker, Salz, und Geschmacksverstärker sein. Auch Gewürzaromen sind möglich. 
Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich. Sie spiegeln die Verkehrsauffassung der jeweils beschriebenen Produkte wider. Verkehrsauffassung meint die Vorstellung der Marktteilnehmenden (Hersteller, Handel, Wissenschaft, Behörden und Verbraucher:innen) in Bezug auf die Bezeichnung, Zusammensetzung und Eigenschaften der Lebensmittel. 
Nach einem Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) aus dem Jahr 2024 können nicht zwei unterschiedliche Bezeichnungen aus den Leitsätzen parallel verwendet werden. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Gewürz“ und die Beschreibung als Gewürzmischung täuscht in bei den meisten Produkten eine andere Zusammensetzung und höhere Qualität vor, als tatsächlich vorliegt. Gut dreiviertel der Produkte bestehen zu mindestens 20 Prozent aus Salz, einige enthalten Zucker und weitere Zutaten, die preiswerter als Gewürze sind.
Es reicht nach Ansicht von Lebensmittelklarheit nicht aus, erst im Kleingedruckten durch eine zumindest meist korrekte Bezeichnung den wahren Charakter der Produkte deutlich zu machen.

Fazit:

Die Firma MainTea sollte für ihre Angebote zum Würzen Produktnamen und Bezeichnungen wählen, die den Vorgaben der Leitsätze für Gewürze entsprechen.

Stellungnahme der MainTea GmbH, Frankfurt/Main

Kurzfassung:

Die verwendete Bezeichnung „Gewürz“ diente der besseren Orientierung im Alltag. Wir prüfen aktuell alternative Formulierungen und streben eine schrittweise Überarbeitung an, die mit unseren langfristigen Produktionszyklen vereinbar ist.

Ergebnis

Die MainTea GmbH hat die Korrekturen im Online-Shop umgesetzt. Für die Produktnamen auf den Gläsern wurde eine Frist bis Ende des Jahres 2026 vereinbart.