Das ärgert beim Einkauf:

„Pumpkin Spice“ besteht überwiegend aus Kürbispulver

Die Kürbisgewürzmischung von dm besteht nicht wie erwartet aus typischen Gewürzen, sondern zu 71 % aus Kürbispulver.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Dm bewirbt „Pumpkin Spice“ als „Kürbisgewürzmischung“ zum Würzen von Getränken, Porridge und Kürbiskuchen. Tatsächlich machen Gewürze wie Zimt und Muskatnuss nur 29 Prozent in der Mischung aus. Die Mischung besteht zu 71 Prozent aus Kürbispulver. Dies erfahren Kaufinteressierte erst auf der Rückseite der Verpackung. 
Dm sollte bereits auf der Schauseite klar über die Zusammensetzung der Gewürzmischung informieren.

Diese Gewürzmischung, die üblicherweise ein "Gewürz für Kürbis" ist, enthält 71 % Kürbispulver. Ich fühle mich getäuscht/betrogen. 95 Cent für 9 g einer Gewürzmischung, die zu 6,39 g aus billigem Kürbispulver und damit "Füllstoff" besteht, ist Geldmacherei und Gewinnmaximierung.

  • Steakgewürz enthält auch nicht zu 70 % Rindfleischpulver/Extrakt,
  • Glühweingewürz enthält keinen Glühwein,
  • Pommesgewürz besteht auch nicht aus 70 % Kartoffelpulver,
  • Brathähnchengewürz enthält kein Brathähnchen,
  • Döner Gewürz keinen Döner […]

und Chai Gewürz enthält auch nicht irgendwelche Füllstoffe neben den Gewürzen für eine "Chai Latte".
Verbraucher aus Köln vom 23.12.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass eine Gewürzmischung mit dem Namen „Pumpkin Spice“ zu 71 Prozent aus Kürbispulver besteht, ist unerwartet und nicht marktüblich. Die tatsächliche Zusammensetzung sollte bereits auf der Schauseite erkennbar sein.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Produkt „dm Bio Pumpkin Spice“ mit dem Hinweis „Kürbisgewürzmischung“. Weiterhin zeigt die Schauseite Kürbisstücke, ein gleichfarbiges Pulver, Kürbiskuchen und ein Getränk mit Milchschaum und Pulvertopping. Unten Links erfolgt ein Hinweis „für Getränke, Porridge & zum Backen“.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio Gewürzmischung mit Kürbispulver“. Die Zutatenliste führt „71% Kürbispulver, Zimt, Muskatnuss, Nelken, Ingwer, Piment“ auf. Weiterhin erfolgt auf der Rückseite der Hinweis „verleiht Getränken, Porridge und Pumpkin Pie eine süß-würzige Note“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten definieren „Gewürze“ als Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/ oder geruchgebende Zutaten für Lebensmittel bestimmt sind.
„Gewürzmischungen“ bestehen ausschließlich aus Gewürzen und werden nach Ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck bezeichnet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen müssen bei einer „Kürbisgewürzmischung“, die zum Würzen von Gerichten angepriesen wird, nicht mit einem Anteil von 71% Kürbispulver rechnen. Dafür spricht auch eine Marktstichprobe, die Lebensmittelklarheit durchgeführt hat. Der Vergleich von neun Angeboten „Kürbis-Gewürzmischung“ zeigte, dass nur zwei von neun Mischungen Kürbispulver als Zutat enthielten. 

Fazit:

Dm sollte bereits auf der Schauseite klar über die Zusammensetzung der Gewürzmischung informieren.

Stellungnahme der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG

Kurzfassung:
Kerstin Erbe: „Bei der Auslobung ging es uns vor allem darum unseren Kunden eine realistische Vorstellung über den Geschmack und den Verwendungszweck des Produkts zu vermitteln. Die Hauptzutat für diese Gewürzmischung ist Kürbis. Dieser ist in unserem Produkt mit einem Anteil von 71 Prozent enthalten. So gewährleisten wir ein authentisches Geschmackserlebnis sowie Transparenz für unsere Kunden."