Das ärgert beim Einkauf:

Spielberger Mühle Braunhirsebällchen

Die „Braunhirsebällchen“ enthalten mehr Mais als Braunhirse.
getaeuscht

Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Braunhirsebällchen“, obwohl das Zutatenverzeichnis Mais als erste Zutat angibt. Die Bällchen enthalten somit unerwartet mehr Mais als Braunhirse. Der Anbieter sollte einen Produktnamen wählen, der keine falschen Erwartungen an die Zusammensetzung wecken kann.

Das Produkt trägt den Namen Braunhirsebällchen. Allerdings ist im Zutatenverzeichnis als erste Zutat Mais angegeben. Danach erst 45 % Braunhirse und dann noch Hirse. Das bedeutet die Bällchen bestehen mehr aus anderen Zutaten als aus Braunhirse. Die müssten eher Maisbällchen mit Braunhirseanteil heißen. Ganz schön frech, den Kunden mit hochwertigen Zutaten zum Kauf zu locken, wobei diese nur anteilig enthalten sind.
Verbraucher aus München vom 15.12.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname Braunhirsebällchen passt nicht, wenn mehr Mais als Braunhirse im Produkt steckt. Der Anbieter sollte einen Produktnamen wählen, der die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegelt.

Darum geht’s:

Der Hersteller nennt das Produkt auf der Schauseite „Braunhirsebällchen“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „glutenfreie Braunhirsebällchen“. Die Zutatenliste führt „Maisgrieß, Braunhirse-Vollkornmehl 45 %, Hirse, Salz“ auf.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere über die Zusammensetzung eines Lebensmittels.
Nach der Verordnung muss jedes verpackte Lebensmittel mit einer rechtlich vorgeschriebenen, einer verkehrsüblichen oder einer beschreibenden Bezeichnung versehen sein. Sie soll gewährleisten, dass die wichtigsten Eigenschaften eines Lebensmittels genannt sind, dass die Art des Produktes leicht erkennbar ist und eine Verwechslung mit vergleichbaren Erzeugnissen ausgeschlossen wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter nennt und bezeichnet das Produkt aus unserer Sicht nicht zutreffend. Dass die tatsächliche Zusammensetzung der „Braunhirsebällchen“ lediglich anhand der Reihenfolge der Zutaten erkennbar wird, reicht aus unserer Sicht nicht für eine informierte Kaufentscheidung aus. 

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen und die Bezeichnung so wählen, dass diese keine falschen Erwartungen an die Zusammensetzung des Produkts wecken können.

Stellungnahme Spielberger GmbH Burgermühle, Brackenheim

Kurzfassung:

Wir bedauern, dass sich ein Verbraucher bei unseren Braunhirsebällchen getäuscht fühlt. Der wertbestimmende Anteil des Produkts liegt in der Braunhirse und der Hirse. Sie enthalten viele ernährungsphysiologisch wertvolle Fettsäuren und Mineralstoffe: Ihr Anteil beträgt mehr als 50%. Aufgrund des hohen Gehaltes an Fettsäuren kann der Hirseanteil jedoch nicht höher sein, da ansonsten der vorzeitige Verderb droht.