„Rossmann Pistazien mild gesalzen“ enthalten viel Salz
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Drogeriekette Rossmann kennzeichnet ihre Genuss Plus Pistazien in der Schale als „mild gesalzen“. Laut Nährwertangaben enthalten die Pistazien von Rossmann 3 Gramm Salz je 100 Gramm.
Bereits im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) für eine Tütensuppe entschieden, dass der Hinweis „mild gesalzen“ eine nährwertbezogene Angabe ist, die auf einen verminderten Salzgehalt hinweist. Nach der Health-Claims-Verordnung müssen so gekennzeichnete Pistazien mindestens 25 Prozent weniger Salz enthalten als „gesalzene“ Pistazien.
Die Pistazien von Rossmann enthalten nach einer Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit jedoch nicht weniger, sondern im Vergleich zu zehn von zwölf Produkten deutlich mehr und in zwei Fällen genauso viel Salz wie „gesalzene“ Pistazien im Handel.
Rossmann sollte die Pistazien nicht als „mild gesalzen“ bewerben.
Beschwerde
Ich habe mir die Tage Pistazien in der Schale von der Rossmann Eigenmarke gekauft. Als ich die Packung zu Hause öffnete, musste ich beim Öffnen zunächst feststellen, dass ich, statt der ungesalzenen, die „mild gesalzenen“ gekauft hatte.
Kein Problem, dachte ich mir. Als ich sie jedoch probieren wollte, ist mir aufgefallen, dass die Pistazien wirklich extrem gesalzen sind. In den Nährwertangaben auf der Rückseite stand ein Wert von 3,0 Gramm Salz pro 100 Gramm. Das kommt schon langsam an Werte von Matjesfilets ran.
Es mag ja Ansichtssache sein aber für mich hat das wenig mit „mild“ gesalzen zu tun. Welcher Wert definiert denn „normal gesalzen“?
Verbraucher aus Rostock vom 08.08.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Mit „mild gesalzen“ zu werben, aber tatsächlich deutlich mehr Salz zu verwenden als die Hersteller von zehn als „gesalzen“ beworbenen Vergleichsprodukten einsetzen, das geht gar nicht.
Darum geht’s:
Die Drogeriekette Rossmann bietet unter ihrer Eigenmarke „Genuss Plus“ das Produkt „Pistazien in der Schale mild gesalzen“ an. Die Zutatenliste nennt geröstete Pistazien und Meersalz als Zutaten. Der Salzgehalt beträgt laut Nährwerttabelle 3 Gramm je 100 Gramm. Die Verbraucherin empfindet das Produkt als stark gesalzen und ärgert sich über den Hinweis „mild gesalzen“.
Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat sich im Handel im September 2026 zwölf gesalzene Pistazien-Angebote angeschaut. Zehn davon sind als „gesalzen“, eins als „fein gesalzen“ und eins als „Mit Meersalz“ gekennzeichnet. Bei zehn der zwölf Produkte liegt der Salzgehalt bei höchstens 2,0 Gramm pro 100 Gramm. Bei zwei weiteren Produkten entspricht der Salzgehalt mit 3 Gramm je 100 Gramm dem des gemeldeten Produktes von Rossmann.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über den Nährstoffgehalt. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Bewerbung eines Produktes.
Der Begriff „mild gesalzen“ ist rechtlich nicht definiert.
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) müssen Lebensmittel mit der Kennzeichnung „weniger Salz“ oder ähnlichen Formulierungen mindestens 25 Prozent weniger Salz aufweisen als vergleichbare Produkte. Außerdem muss die Anbieterfirma auf der Verpackung erläutern, welche Produkte sie zum Vergleich herangezogen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2018 im Fall einer Tütensuppe die Werbung „mild gesalzen“ als nährwertbezogenen Angabe eingestuft. Sie sei im Sinne von „leicht gesalzen“ zu verstehen. Derart beworbene Produkte müssten die Vorgaben der HCVO für „weniger Salz“ erfüllen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das BGH-Urteil ist nach Auffassung von Lebensmittelklarheit auf die Pistazien übertragbar. Die Werbung mit „mild gesalzen“ trifft dann nicht zu. Der Salzgehalt der Rossmann Pistazien liegt genauso hoch oder bis zu 50 Prozent über dem Gehalt von „gesalzenen“ Pistazien, wie die Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit belegt.
Fazit:
Rossmann sollte die Pistazien nicht als „mild gesalzen“ bewerben.
Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel
Kurzfassung:
Die Wahrnehmung der Salzigkeit ist individuell und hängt von den Verzehrgewohnheiten ab. „Mild gesalzen“ ist rechtlich nicht durch einen festen Salzgehalt definiert, kann laut BGH aber als nährwertbezogene Vergleichsangabe verstanden werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird „mild“ bei der nächsten Verpackungsauflage entfernt und das Produkt künftig als „gesalzen“ gekennzeichnet.
Ergebnis
Die Drogeriekette Rossmann kündigt für die nächste Auflage des Verpackungsmaterials der Pistazien an, die Pistazien nur noch als „gesalzen“ zu bewerben.





