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Was heißt „mild gesalzen“ auf Pistazien?

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Was heißt „mild gesalzen“ auf Pistazien?

Frage 

Ich habe mir kürzlich Pistazien in der Schale gekauft. Als ich die Packung zu Hause öffnete, musste ich feststellen, dass ich statt der ungesalzenen die „mild gesalzenen“ gekauft hatte.
Beim Probieren ist mir aufgefallen, dass die Pistazien tatsächlich extrem gesalzen sind. In den Nährwertangaben auf der Rückseite stand ein Wert von 2,5 Gramm Salz pro 100 Gramm. Das kommt schon langsam an Werte von Matjesfilets ran. Für mich hat das wenig mit „mild“ gesalzen zu tun. Welcher Wert definiert denn „normal gesalzen“ oder „mild gesalzen“? 

Verbraucher aus Rostock vom 08.08.2026

Antwort

Der Begriff „mild gesalzen“ ist rechtlich nicht definiert. Es gibt auch keine Vorgaben, wie viel Salz in gesalzenen Nüssen stecken sollte. Laut einem BGH-Urteil lässt sich der Begriff „mild gesalzen“ aber auch als „leicht gesalzen“ verstehen. Die Pistazien sollten daher weniger Salz enthalten als „gesalzene“ Pistazien. Das ist bei dem von Ihnen genannten Produkt offenbar nicht der Fall. 

Zwar ist der Begriff „mild gesalzen“ rechtlich nicht definiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2018 aber im Fall einer Tütensuppe entschieden, dass der Hinweis „mild gesalzen“ eine nährwertbezogene Angabe ist. Sie weise auf einen verminderten Salzgehalt hin. Ausdrücklich als „salzarm“ gekennzeichnete Produkte dürfen laut Health-Claims-Verordnung maximal 0,3 Gramm Salz pro 100 Gramm Lebensmittel enthalten. Produkte mit der Kennzeichnung „weniger Salz“ oder ähnlich müssen mindestens 25 Prozent weniger Salz aufweisen als vergleichbare Produkte. 

Drucken Anbieter den Hinweis „weniger Salz“ auf, müssen sie laut BGH zudem eine Erklärung ergänzen. Die Erklärung muss beschreiben, um wie viel Prozent der Salzgehalt verringert ist und welche Produktgruppe hier zum Vergleich herangezogen wurde. 

Übliche, gesalzene Pistazien in der Schale sind überwiegend als „gesalzen“ oder „geröstet und gesalzen“ gekennzeichnet. In einer Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit im September 2026 enthielten 10 von 12 Produkten im Handel zwischen 0,6 und 2,0 Gramm Salz. Nur zwei Produkte enthielten mit 3,0 Gramm deutlich mehr Salz. Das von Ihnen genannte Produkt liegt damit eher im oberen Bereich der üblichen, gesalzenen Pistazien. Es darf nicht als „salzarm“ gekennzeichnet werden. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit lässt sich das BGH-Urteil zur Tütensuppe gut auf die „mild gesalzenen“ Pistazien übertragen und der Hinweis auch als „leicht gesalzen“ verstehen. Ein entsprechend beworbenes Produkt sollte daher 25 Prozent weniger Salz enthalten als vergleichbare, gesalzene Produkte. Das ist bei dem von Ihnen genannten Produkt nicht der Fall. Der Anbieter sollte den Hinweis „mild gesalzen“ entfernen und durch die einfache Beschreibung „gesalzen“ ersetzen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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