Wie erkenne ich geschwefelte Sultaninen?
Frage
Meine Frau hat eine Sulfit-Allergie. Beim einem Nuss-Frucht-Mix sind Sultaninen in der Zutatenliste aufgeführt. Mir ist nicht klar, ob die Sultaninen geschwefelt sind oder nicht. Soweit ich weiß muss in Restaurants auf Speisekarten, wie auch bei Weinen, Schwefel gekennzeichnet sein. Müsste es dann nicht auch bei den Sultaninen dabeistehen? Wie erkenne ich, ob sie geschwefelt sind?
Verbraucher aus Immenstaad am Bodensee vom 14.06.2026
Antwort
Ob Sultaninen geschwefelt sind, muss auch bei abgepackten Lebensmitteln erkennbar sein. Die Kennzeichnung erfolgt im Zutatenverzeichnis, sie muss nicht auf der Vorderseite stehen. Ist bei den Zutaten kein Hinweis auf Schwefeldioxid oder Sulfite zu finden, sind die Sultaninen nicht geschwefelt.
Das Schwefeldioxid oder die Sulfite müssen mit ihrer Funktionsklasse sowie mit ihrem Namen oder der E-Nummer (E 220 bis 228) gekennzeichnet werden. Unter Umständen steht also nur "Antioxidationsmittel: E220" im Zutatenverzeichnis. Bei unverpackter Ware genügt die Angabe „mit Antioxidationsmittel“ oder „mit Konservierungsmittel“. Diese Kennzeichnung ist nur zulässig, wenn der Sulfitgehalt bei maximal zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter liegt.
Eine ausdrückliche, namentliche Kennzeichnung ist erforderlich, wenn die Schwefeldioxid-Menge bei mehr als zehn Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel liegt. In diesem Fall müssen das Schwefeldioxid oder das Sulfit im Zutatenverzeichnis hervorgehoben, beispielsweise fett gedruckt werden. Außerdem muss Schwefeldioxid oder Sulfit ausdrücklich genannt werden. Die Angabe der E-Nummer ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Bei Lebensmitteln ohne Zutatenverzeichnis müssen Sulfite ab einer Menge von mehr als zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter ebenfalls namentlich gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung lautet beispielsweise „enthält Schwefeldioxid“, „enthält Sulfite“. Bei verpackter Ware wie Wein muss diese Angabe direkt auf dem Etikett stehen – auch wenn das vollständige Zutatenverzeichnis über einen QR-Code erreichbar ist. Bei loser Ware, beispielsweise bei unverpackten Trockenfrüchten, muss die Angabe auf einem Schild, einem Aushang oder in der Speisekarte stehen.
Es gibt aber auch ungeschwefelte Sultaninen. Sind im Zutatenverzeichnis weder Schwefeldioxid noch Sulfite aufgeführt (gegebenenfalls mit den E-Nummern E 220 bis E228), können Sie davon ausgehen, dass die enthaltenen Sultaninen ungeschwefelt sind. Übrigens: Bei einer Bio-Nuss-Frucht-Mischung gehen Sie auf Nummer sicher, denn Bio-Früchte dürfen nicht geschwefelt werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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