Das ärgert beim Einkauf:

Pfanner halbiert klammheimlich den Kirschgehalt

Ein Fall von „Skimpflation“: Statt 28 Prozent Kirschsaft enthält das Fruchtsaftgetränk „Pfanner Kirsche Amarena“ nur noch 14 Prozent und statt Holunderbeersaft jetzt Apfelsaft – und das ohne Hinweis.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Bei unveränderter Verpackungsgestaltung des Fruchtsaftgetränkes ist kein anderer Inhalt zu erwarten. Doch Pfanner hat den Fruchtgehalt insgesamt deutlich gesenkt und den Anteil an Sauerkirschsaft von 28 auf 14 Prozent halbiert. Zusätzlich wurde Holunderbeersaft durch Apfelsaft ersetzt. Ein Hinweis auf die geänderte Rezeptur fehlt. Erst beim Lesen des Kleingedruckten erfahren Verbraucher:innen, dass Pfanner die Produktqualität verschlechtert hat.
Pfanner sollte bereits auf der Schauseite deutlich auf die geänderte Produktqualität hinweisen.

Alte Packung (links, MHD 08.05.2026) und neue Packung (rechts, MHD 16.04.2027) sehen identisch aus. Der Fruchtsaftgehalt beträgt aber nur noch 20 Prozent statt früher 30 Prozent. Der Sauerkirschsaftanteil beträgt sogar nur noch 14 Prozent, statt früher 28 Prozent. Die Änderung zu weniger und billigeren Zutaten ist nur durch die winzige Zutatenliste erkennbar, die restliche Verpackung sieht identisch aus.
Verbraucher aus Stutensee vom 18.04.2026
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Trotz nahezu identischer Verpackungsgestaltung enthält Pfanner Amarena Kirsche nur noch zwei Drittel der ursprünglichen Saftmenge und halb so viel Sauerkirschsaft. 

Darum geht’s:

Die Gestaltung der Tetrapaks Pfanner Kirsche Amarena mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 08.05.2026 und 16.04.2027 ist identisch. Auf den Schauseiten nennt Pfanner den Produktnamen und bildet zahlreiche Kirschen sowie ein Glas mit roter Flüssigkeit ab. Der Blick ins Kleingedruckte auf einer der Seiten zeigt, dass in der Beschreibung auf der neuen Verpackung der Satz „Holunderbeeren ergänzen das harmonische Sauerkirschgetränk, …“ fehlt. Der Fruchtgehalt beträgt bei der neuen Version 20 statt zuvor 30 Prozent. Die Zutatenliste nennt nach Wasser bei der Version mit dem MHD 08.05.2026 „Mehrfruchtsaft aus Mehrfruchtsaftkontrat (Sauerkirsche (28 %), Holunderbeere, Aronia)“. Bei der Version mit Haltbarkeit bis ins Jahr 2027 führt die Zutatenliste nach Wasser „Mehrfruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentraten (Sauerkirsche 14 %, Aronia, Apfel)“ auf. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackungsgestaltung ist in Farbe, Schrift und Bebilderung unverändert. Gerade wer das Getränk häufiger kauft, hat keinen Anlass, die Zusammensetzung im Kleingedruckten zu kontrollieren. Ein konkreter Hinweis auf die veränderte Produktqualität fehlt. Die Kundschaft hat so kaum eine Chance wahrzunehmen, dass Pfanner hochwertige Zutaten einspart. 

Fazit:

Pfanner sollte bereits auf der Schauseite deutlich auf die geänderte Produktqualität hinweisen.

 

Stellungnahme der Hermann Pfanner Getränke GmbH, Lauterach/Österreich

Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir sehr ernst nehmen. Wir werden prüfen, wie wir Rezepturänderungen künftig noch klarer kommunizieren können, um die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich zu erfüllen.