Ärgerlich: „XXL-Packung“ enthält weniger Zwieback als eine gleich große, reguläre Verpackung
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Auf den ersten Blick sticht die Werbung „+37% Gratis!“ und „XXL Aktion“ auf dem Markenzwieback heraus. Beim Vergleich des Angebotes wird es aber komplizierter: Eine weitere Packung der Firma Brandt hat dasselbe Format – ohne XXL-Werbung. Und sie hat sogar mehr Inhalt. Denn sie liefert drei Frische-Packs mit jeweils 12 Scheiben. Die vermeintliche Aktionspackung „2+1 Frische-Pack“ hat aber nur „3 x 11 Scheiben“, also drei Scheiben weniger.
Brandt sollte keine „XXL-Aktion“ mit Gratis-Anteil bewerben, wenn die Firma eine identische Verpackungsgröße im Angebot hat. Außerdem sollte sie Tricksereien mit der Zwieback-Anzahl pro Einzelpackung lassen.
Beschwerde
Es handelt sich um das Produkt „Der Markenzwieback“ von Brandt bezüglich der 338 Gramm-Packung aus 2025 mit dem Inhalt von 3 x 12 Scheiben und der neuen 309 Gramm-Packung aus 2026 mit 3 x 11 Scheiben zu einem deutlich höheren Preis. Die Packung aus 2026 hat einen auffälligen und großen Hinweis „+37 % gratis!* XXL Aktion“ (*im Vergleich zu Brand Der Markenzwieback 225g)? Das ist auf den ersten Blick eine massive Täuschung und Irreführung des Käufers.
Verbraucher aus Kißlegg vom 28.04.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Doppelt ärgerlich: Die „XXL-Aktion“ von Brandt entpuppt sich als Flop. Denn dieselbe Packungsgröße gab es bereits ohne Gratis-Hinweis im Handel. Und im Vergleich zu dieser enthält das Angebot sogar drei Zwiebäcke pro Packung weniger.
Darum geht’s:
Die Firma Brandt bewirbt die Packung „Der Markenzwieback“ als Sonderauflage mit dem Hinweis „+37 % Gratis!* XXL Aktion“. Direkt unterhalb steht in viel kleinerer Schrift die Auflösung des Sternchens: „im Vergleich zu Brandt Der Markenzwieback 225 g“.
Unten rechts findet sich auf der Schauseite der Hinweis „2+1 Frische-Packs mit je 11 Scheiben“.
Eine weitere Packung mit denselben Maßen enthält ebenfalls 3 Frische-Packs. Beim Vergleich der Packungsseiten zeigen sich unterschiedliche Füllmengen und Anzahl der Scheiben: Die 338-Gramm-Packung enthält „3 x 12 Scheiben“ und die Aktionspackung mit 309 Gramm „3 x 11 Scheiben“.
Die 225-Gramm-Packung enthält zwei Frische-Packs mit jeweils 12 Scheiben. Gegenüber der 225-Gramm Packung hat die Aktionspackung mit 309 Gramm 37 % mehr Inhalt.
Beim Vergleich der identischen Packungsgrößen steckt in der „Aktionspackung“ 9 % weniger Zwieback, das entspricht drei Scheiben.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dreiste „XXL Aktion“: Laut Sternchen-Hinweis soll man die Aktionsware mit einer kleinen Packung Zwieback vergleichen. Tatsächlich war aber auch eine identisch große Verpackung im Handel. Obwohl die Packungen die gleiche Größe haben, enthalten sie unterschiedliche Mengen. Ausgerechnet die XXL-Packung enthält drei Scheiben Zwieback weniger als die reguläre Variante mit drei Einzelpackungen.
Mit solchen Marketing-Aktionen setzen Hersteller das Vertrauen der Kundschaft aufs Spiel.
Fazit:
Brandt sollte keine „XXL-Aktion“ mit Gratis-Anteil bewerben, wenn die Firma eine identische Verpackungsgröße im Angebot hat. Außerdem sollte sie Tricksereien mit der Zwieback-Anzahl pro Einzelpackung lassen.
Stellungnahme der Brandt Zwieback Schokoladen GmbH + Co. KG, Hagen
Kurzfassung:
Der Verbraucher vermutet in seiner Beschwerde, dass die 338 g-Verpackung mit 3x12 Scheiben noch aus 2025 stammt und es nun eine neue 309 g-Verpackung mit 3x11 Scheiben zu einem deutlich höheren Preis gibt. Diese Annahmen sind nicht korrekt. Beide Packungsgrößen werden weiterhin angeboten und der Preis der vermeintlich neuen 309 g-Verpackung liegt deutlich unter dem Preis der 338 g-Verpackung.







