Das ärgert beim Einkauf:

Zu viel versprochen: „Potenziax für den aktiven Mann“

Mit dem Namen und Aussagen wie „seinem Liebesleben neue Impulse geben“ weckt das Angebot der Shop-Apotheke falsche Erwartungen an die „blauen Tabletten“.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Shop-Apotheke Anbieter bewirbt auf ihren Internet-Seiten das Produkt „Potenziax“ mit dem Hinweis „für den aktiven Mann“. Die abgebildeten typischen „blauen Pillen“ und Aussagen wie „Leidenschaft neu entdecken“ deuten zweifelsfrei auf eine positive Wirkung auf die Potenz hin.  Sowohl die Produktinformationen als auch die Kundenbewertungen verstärken diesen Eindruck. Nahrungsergänzungsmittel können aber keinerlei potenzsteigernde Wirkung entfalten. Fraglich ist auch, welche Substanz für die Wirkung verantwortlich sein soll. 
Die Online-Apotheke sollte keine falschen Erwartungen wecken. Sie sollte alle Aussagen entfernen, die eine potenzfördernde Wirkung vermitteln. Das betrifft auch Bilder und Kundenbewertungen. 

Ich bin auf das Nahrungsergänzungsmittel Potenziax® 50 mg Filmtabletten gestoßen. Schon der Name „Potenziax“ impliziert, dass ich ähnlich wie bei Viagra eine Erektion bekommen kann und mein Liebesleben besser wird. Zudem wirken die meisten Bewertungen gefälscht. Ist das bei einem Nahrungsergänzungsmittel erlaubt?
Verbraucher aus Berlin vom 01.12.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Angebot für „Potenziax“ weckt vollkommen falsche Erwartungen an das Nahrungsergänzungsmittel. Dafür sorgen Bilder, Text und passende Kundenbewertungen. Zusammen vermitteln sie eine potenzfördernde Wirkung, was das Produkt aber gar nicht leisten kann.

Darum geht’s:

Die Shop-Apotheke bewirbt das Produkt „Potenziax 50 mg Filmtabletten für den aktiven Mann“. Die abgebildeten Tabletten sind blau gefärbt. Abbildungen zeigen unter anderem ein Paar, das sich auf Bettwäsche in den Armen liegt. Folgende Aussagen finden sich beim Angebot:

  • „Leidenschaft neu entdecken!“
  • „Hochdosiert ohne Nebenwirkungen“
  • „Nehmen Sie täglich bis zu einer Tablette oder vor Beginn der Aktivität“
  • „10 blaue Tabletten | K. chem. Potenzmittel, Testosteron Booster rezeptfrei & natürlich“
  • „speziell für Männer entwickelt, die Wert auf ein selbstbewusstes Auftreten und einen souveränen Alltag legen.“
  • „Unser Produkt ist eine natürliche Wahl für jeden Mann, der seinem Lebenslieben neue Impulse geben möchte.“

Auf der Schauseite der abgebildeten Verpackung steht „Potenziax – Filmtabletten mit Zink“. Die Bezeichnung lautet „Nahrungsergänzungsmittel mit Guarana-Extrakt und Zink“.
Auf der Plattform hat das Produkt laut den „Kundenbewertungen“ 4,6 von 5 Sternen. Folgende Bewertungen finden sich unterhalb des Angebotes:

  • „Wir sind glücklich mit der positiven Veränderung in unserem Liebesleben.“
  • „[…] und seitdem geht bei uns im Bett wirklich die Post ab. Früher fehlte mir manchmal die Lust und jetzt habe ich fast immer Lust und halte auch länger durch.“
  • „[…] wirkt sich positiv auf viele Bereiche meines Lebens aus, natürlich vor allem auf mein Liebesleben.“
  • „Super Hilfe für alle die gerne mal sexuell was ausprobieren.“

Beim Angebot gibt es keine gesundheitsbezogenen Angaben, die sich auf die enthaltenen Substanzen beziehen. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.  
Folgende Angaben sind für Zink zugelassen: 

  • „trägt zur Erhaltung eines normalen Testosteron-Spiegels im Blut bei“
  • „trägt zu einer normalen Fruchtbarkeit und einer normalen Reproduktion bei“

Wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein. Das ist für das Produkt „Potenziax“ nicht der Fall.

Das OLG Dresden hat im Jahr 2021 entschieden, dass es sich bei Aussagen wie „Liebeskraft und ein erfülltes Liebesleben“, „Liebesbooster“ und „welche für eine gute Performance beim Mann im Bett notwendig sind“ um unzulässige gesundheitsbezogene Angaben handelt. Die Aussagen sprechen die Sexualität als Körperfunktion sowie das sexuelle Wohlbefinden an. 

Der ALS hat im Jahr 2025 beschlossen: Kundenbewertung sind dem Inverkehrbringer grundsätzlich zuzurechnen, sofern sie auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden. So hat auch das Landgericht Bochum im Jahr 2024 entschieden. Dagegen sind Kundenbewertungen auf Online-Handelsplattformen laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2020 dem Hersteller nicht zuzurechnen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sozusagen „das Blaue vom Himmel versprochen“: Es gibt bisher kein Nahrungeergänzungsmittel mit potenzsteigernder Wirkung. Um mit solchen Wirkungen werben zu dürfen, müssten sie wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist nicht der Fall. Auch die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für Zink sind weit entfernt von Wirkungen, die für „Potenziax“ vermittelt werden. Die Werbung ist vollkommen unseriös. 

Fazit:

Die Online-Apotheke sollte keine falschen Erwartungen wecken. Sie sollte alle Aussagen entfernen, die eine potenzfördernde Wirkung vermitteln. Das betrifft auch Bilder und Kundenbewertungen. 

Stellungnahme der Shop-Apotheke Service B.V., NL-Sevenum

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 23. Dezember 2025 hat der Anbieter nicht reagiert.

Ergebnis

Die Redaktion hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Produktwerbung informiert.