Das ärgert beim Einkauf:

Mini-Pralinen Almond Alex + Vanilla Vera

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Wichtige Informationen wie Zutatenliste, Haltbarkeit und Füllmenge nicht lesbar
getaeuscht

Die Beschriftung ist zu großen Teilen nicht lesbar. Verpflichtende Informationen fehlen oder sind statt in Deutsch teilweise in Englisch und teilweise in Dänisch. Unserer Ansicht nach sind die Pralinen in der vorliegenden Form nicht zulässig.
Der Anbieter muss hier dringend nachbessern und gut lesbare sowie vollständige Pflichtangaben gewährleisten.

Die Beschriftung auf der Rückseite der beiden Pralinen ist nicht zu lesen, sie ist unter den Klebenähten verborgen, die ich erst aufreißen müsste.
Außerdem ist die Schrift bei der Vanille Praline weiß auf durchsichtiger Folie, keine gute Idee. Auf der Vorderseite steht wenigstens, dass es dunkle und weiße Schokolade ist, aber nur auf Englisch. Natürlich ist das auch zu sehen, sagt mir aber nicht, woraus die Pralinen im einzeln bestehen. Aber genau das will ich vor dem Kauf wissen, was drin steckt in den Dingern und woher sie kommen. Das muss doch möglich sein!
Verbraucher aus Maintal vom 05.02.2015

Darum geht’s:

Die bei Karstadt in Frankfurt am Main erworbenen Minipralinen sind einzeln in durchsichtiger Klarsichtfolie verpackt. Die Schrift auf der Folie der dunkelfarbenen Praline (Almond Alex) ist schwarz und der weißen Praline (Vanilla Vera) weiß. Auf der Vorderseite steht in Englisch jeweils der Marken- und  Produktname sowie die beschreibende Bezeichnung. Die Angaben auf der Rückseite sind weitgehend unleserlich, da sie unter einer Klebefalz stehen, die ohne die Verpackung zu zerreißen nicht hochzuklappen ist. Bei der Sorte Vanilla Vera kommt noch der fehlende Kontrast von weißer Schrift auf durchsichtiger Folie mit weißem Inhalt hinzu. Unter der Falz stehen ausschließlich in Dänisch die Zutatenliste, die Füllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Eine postalische Adresse fehlt, die Webadresse verweist auf eine dänische Internetseite, auf der es ebenfalls keine Postadresse gibt.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Lebensmittel alle verpflichtenden Informationen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft tragen. Die Informationen dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Gemäß Artikel 2 der LMIV ist die „Lesbarkeit“ das äußere Erscheinungsbild von Informationen, das von verschiedenen Faktoren bestimmt wird, wie der Schriftgröße, dem Buchstabenabstand, der Schriftfarbe, der Schriftart und auch dem Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
Alle verpflichtenden Informationen müssen in einer für die Verbraucher der Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache abgefasst sein. Dies ist in Deutschland die deutsche Sprache.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Kunde muss bei diesen Mini-Pralinen beim Kauf folgende Informationen erhalten:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis, inkl. Hervorhebung der Allergene
  • Mengenangabe der in Wort oder Bild hervorgehobenen Zutaten
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Name oder Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers (Hersteller, Importeur, Verarbeiter oder Verkäufer)

Bis auf die Anschrift des Verantwortlichen sind die Informationen zwar alle vorhanden, aber nicht in Deutsch und nicht alle beim Kauf sichtbar. Somit dies die Kennzeichnung unseres Erachtens völlig unzureichend.

Nach Berechnung der Verbraucherzentrale fallen die Pralinen auch nicht unter die Ausnahmeregelung § 16 LMIV, nach der die Zutatenliste für Verpackungen unter 10 cm² entfallen darf.

Fazit:

Der Anbieter muss alle Pflichtkennzeichnungselemente für den Verkauf in Deutschland in Deutsch und so auf der Verpackung anbringen, dass sie dem Kunden beim Kauf zur Verfügung stehen.

Stellungnahme von Simply Chocolate, Hvidovne/Dänemark

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 25.02.2015 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Verbraucherzentrale hat aufgrund der fehlenden Anbieteradresse zunächst den Verkäufer, die Karstadt Warenhaus GmbH in Essen, um Stellungnahme gebeten. Karstadt hat umgehend reagiert und die Pralinen kurzfristig aus dem Sortiment gestrichen sowie den Anbieter informiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de