Lauchzwiebel beworben, aber die Menge verschwiegen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Auf dem Becher der Käsezubereitung stellt Alpenhain die Zutat „Lauchzwiebel“ in Wort und Bild heraus. Folgerichtig stehen in der Bezeichnung und Zutatenliste Lauchzwiebeln, allerdings ohne die Menge zu nennen.
Alpenhain sollte die speziell beworbene Zutat Lauchzwiebel in einer wahrnehmbaren Menge zugeben und den Gehalt auf der Verpackung kennzeichnen.
Beschwerde
Die Produkte heißen Röst- und Lauchzwiebel. Aber leider schmecken die Produkte nicht danach. Daher interessierte uns, wie hoch die Anteile sind. Das lässt sich leider nicht herausfinden, es gibt keine Prozentangaben. Muss das nicht gekennzeichnet werden?
Verbraucherin aus Winsen vom 29.06.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Lauchzwiebel ist als Sortenbezeichnung des Obazdas herausgestellt. Dann sollte der Hersteller auch die verwendete Menge verraten.
Darum geht’s:
Auf Deckel und Becher des „Alpenhain Original Obazda“ ist die Sorte „Lauchzwiebel ohne Kümmel“ genannt und zwei Lauchzwiebeln und Lauchzwiebelringe sind abgebildet. Die Bezeichnung lautet „Käsezubereitung mit Lauchzwiebeln, Doppelrahmstufe, wärmebehandelt“. Die Zutatenliste führt neben Camembert, weiteren Milchprodukten und Würzzutaten Lauchzwiebeln ohne Mengenangabe an letzter Stelle auf.
Das ist geregelt:
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, wann ein Anbieter die Menge einer Zutat auf der Lebensmittelverpackung kennzeichnen muss. Danach ist die Angabe für Zutaten erforderlich, die er in der Bezeichnung eines Lebensmittels nennt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorhebt. Nicht erforderlich ist sie dagegen, wenn die Zutat nur zur Geschmacksgebung in kleinen Mengen zugesetzt wird.
Des Weiteren dürfen Informationen nach der LMIV nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei einer Käsezubereitung Lauchzwiebeln als Sortenmerkmal prominent zu bewerben, aber deren Gehalt zu verschweigen, ist nicht verbraucherfreundlich. Kaufinteressierte können damit keine fundierte Kaufentscheidung treffen. Sie müssen quasi „die Katze im Sack“ kaufen und erfahren erst nach dem Kauf beim Essen, ob sie mit der Menge an Lauchzwiebeln zufrieden sind.
Fazit:
Alpenhain sollte die speziell beworbene Zutat Lauchzwiebel in einer wahrnehmbaren Menge zugeben und den Gehalt auf der Verpackung kennzeichnen.
Stellungnahme der Alpenhain Käsespezialitäten GmbH, Pfaffing
Kurzfassung:
Beide Produkte sollen den Charakter des Obazda behalten, weshalb Lauchzwiebel und Röstzwiebel den Geschmack der Produkte harmonisch abrunden, aber nicht im Vordergrund stehen. Von der Pflicht, hervorgehobene Zutaten mit einer Prozentangabe zu kennzeichnen, hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen, u.a. für Zutaten in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung. Das gilt hier für Lauch- und Röstzwiebel.
Wir bedauern sehr, dass der Konsument Anlass zur Beschwerde sieht. Sollte er weitere Fragen haben, kann er sich jederzeit gern an uns wenden.





