Das ärgert beim Einkauf:

Langnese Magnum Double Gold Caramel Billionaire

Eis am Stiel und Eis im Becher tragen den exakt gleichen Namen, sind aber unterschiedlich in der Zusammensetzung.
getaeuscht

Unilever bietet sein Langnese-Eis „Magnum Double Gold Caramel Billionaire“ in zwei verschiedenen Angebotsformen an. Die Zusammensetzung weicht aber, trotz gleichem Namen, deutlich voneinander ab. Der Anbieter sollte unterschiedliche Eisqualitäten nicht unter dem gleichen Namen anbieten oder die Abweichung deutlich machen. 

Das Stieleis „Magnum Double Gold Caramel Billionaire“ hat andere Zutaten als der Becher mit demselben Namen. Der Verbraucher wird darauf nicht hingewiesen. Man erwartet aufgrund desselben Namens, dass es sich um das gleiche Eis (mit den gleichen Zutaten und demselben Geschmack) handelt.
Verbraucherin aus Bargteheide vom 14.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass die beiden Eisprodukte bei gleichem Namen unterschiedlich zusammengesetzt sind, ist für Verbraucher:innen kaum zu erkennen. Der Anbieter sollte den Unterschied auf der Verpackung deutlich machen.

Darum geht’s:

Unilever bietet unter dem Namen „Magnum Double Gold Caramel Billionaire“ sowohl ein Eis am Stiel als auch eine Eiscreme im Becher an. Die Frontseite der beiden Angebotsformen ist ähnlich gestaltet. Im Kleingedruckten ist zu erkennen, dass die beiden Eissorten unterschiedliche Bezeichnungen tragen und die Zutatenlisten voneinander abweichen. Unter anderem ist das Eis im Becher als „Eiscreme mit Keksgeschmack …“ bezeichnet und enthält 17 Prozent Rahm sowie eine geringe Menge Pekanüsse und Zimtpulver. Das Eis am Stiel trägt die Bezeichnung „Eis mit Keksgeschmack, verstrudelt mit Eis mit Pekanussgeschmack …“. Es enthält keinen Rahm, dafür pflanzliche Fette und Öle. Pekanüsse und Zimtpulver sind in der Zutatenliste ebenfalls nicht aufgeführt.  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Laut den Leitsätzen für Speiseeis enthält Eiscreme mindestens 10 Prozent Milchfett. Einfaches Speiseeis hingegen ist lediglich definiert als eine „durch einen Gefrier-prozess bei der Herstellung in einen festen oder pastenartigen Zustand gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, in diesem Zustand verzehrt zu werden“. 
Werden zur Erzielung einer Geschmacksrichtung ausschließlich Aromen einge-setzt, dann wird dies in Verbindung mit der Bezeichnung durch eine deutlich er-kennbare Angabe wie „mit …-Geschmack” oder „mit …-Aroma” kenntlich gemacht. 


So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass die beiden Eisprodukte bei gleichem Namen unterschiedlich zusammengesetzt sind, ist für Verbraucher:innen schwer zu erkennen. Das Eis im Becher enthält Rahm, Pekanüsse und Zimtpulver, während bei dem Eis am Stiel anstelle dieser wertgebenden Zutaten Pflanzenfette und Aromen zum Einsatz kommen. Dieser Qualitätsunterschied wird beim ersten Blick nicht deutlich. Insbesondere Käufer:innen, die bereits eines der Produkte kennen, werden beim Kauf des anderen Produktes aufgrund der ähnlichen Aufmachung ein nahezu identisches Produkt erwarten, ohne ins Kleingedruckte zu schauen.  

Fazit:

Der Anbieter sollte unterschiedliche Eisqualitäten nicht unter dem gleichen Namen anbieten oder die Abweichung deutlich machen.
 

 

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Magnum Double Gold Caramel Billionaire ist ein wirkliches Genussprodukt - egal ob am Stiel oder im Becher. Die Formate werden aber mit unterschiedlichen Technologien hergestellt und auch zu verschiedenen Gelegenheiten verzehrt. Nur im Becher hat es eine feine Zimtnote, die durch die Toffee-Zimt-Sauce und die Zimtkekse im Topping entsteht. Wir verstehen die Anfrage des Verbrauchers und haben das Anliegen an unsere Entwicklungs- und Marketing- Abteilung weitergegeben.