So haben Hersteller reagiert:

Kennzeichnung für „Müllermilch“ verbessert

Änderung: Die Molkerei Müller hat die Schriftfarbe für die Sorte „Bananengeschmack“ geändert. Die Angaben heben sich nun deutlich vor dem gelben Hintergrund ab.
Geändert

Die verpflichtenden Produktinformationen waren in weißer Schrift auf hellgelbem Untergrund abgedruckt. Durch den geringen Kontrast, der zusätzlich spiegelnden Oberfläche und Krümmung der Flasche waren diese Informationen kaum lesbar. 
Die Molkerei Müller hat die Schriftfarbe geändert, so dass die Angaben nun deutlich besser lesbar sind.

Der Markenname und Handelsname sind in klarer dunkler Schrift klar von der gelben Verpackung der Müllermilch Banane abgesetzt.
Alle Pflichtangaben sind in weiß auf dem hellgelben Untergrund auch bei guter Sehkraft nur im richtigen Licht und Betrachtungswinkel gerade so auszumachen. Bei Menschen mit eingeschränkter Sicht besteht keine Möglichkeit diese Informationen auf der spiegelnden und gekrümmten Oberfläche zu entziffern.
Verbraucher aus Dresden vom 18.02.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Pflichtinformationen sind kaum zu entziffern, da der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund fehlt. Zusätzlich spiegelt die Oberfläche der Flasche.

Darum geht’s:

Die Molkerei Müller druckt Pflichtinformationen wie Bezeichnung, Zutatenliste, Füllmenge und Nährwerttabelle in weißer Schriftfarbe auf einen gelben Hintergrund ab. Der dadurch fehlende Kontrast sowie die gekrümmte und spiegelnde Oberfläche der Flasche erschweren die Lesbarkeit der Pflichtangaben.
Der Firmenname „Müller“ sowie der Markenname „Müllermilch“ erscheinen dagegen in großer schwarzer Schrift auf gelbem Hintergrund und sind gut lesbar.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sämtliche Pflichtkennzeichnungen haben an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft zu erfolgen. Unter dem Begriff Lesbarkeit wird auch ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Firmen- und Markenname fallen schon allein durch die Schriftgröße und zusätzlich durch die schwarze Schriftfarbe auf. Im Gegensatz dazu sind verpflichtende Angaben wie Zutatenliste und Nährwerte kaum oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu entziffern. Für eine gute Lesbarkeit der Pflichtinformationen fehlt der farbliche Kontrast. 

Fazit:

Die Firma Müller sollte durch die Art der Beschriftung und die Farbgestaltung eine gute Lesbarkeit der Kennzeichnung sicherstellen.

Stellungnahme der Müller Service GmbH, Aretsried

Wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 22.03.2023. Uns ist dieses Thema selbst aufgefallen. Die Kennzeichnung der „Müllermilch Bananengeschmack“ haben wir bereits auf eine dunkle Druckfarbe angepasst. Entsprechend gestaltete Flaschen sind bereits im Handel erhältlich.

Ergebnis

Die geänderten Verpackungen sind bereits im Handel.