Das ärgert beim Einkauf:

Barilla Spaghetti N° 5: Nährwertangaben kaum zu entziffern

Wichtige Informationen gehen in der Flut der Angaben in 23 Sprachen unter.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Verpackung der Spaghetti N °5 von Barilla ist bis auf die Schauseite vollflächig mit Text bedruckt. Die Pflichtangaben sind nacheinander und teilweise auf verschiedenen Seiten in 23 Sprachen aufgelistet. Zwischen dieser Vielzahl an internationaler Kennzeichnung sind die Angaben in deutscher Sprache kaum zu finden.
Barilla sollte die Anzahl der Sprachen reduzieren und für eine klarere Struktur sorgen. Die Pflichtkennzeichnung muss leicht zu finden und gut zu lesen sein. 

Bei Barilla ist die Schrift, beispielsweise Spaghetti N °5, viel zu klein. Die Nährwertdeklaration geht völlig unter. Zu viele Sprachen/Länder sind auf der Verpackung. 
Verbraucherin aus Neunkirchen/Seelscheid vom 21.02.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Es ist eine Zumutung, immer wieder Berge an Text in verschiedenen Sprachen zu durchforsten, um die Angaben in Deutsch zu finden. 

Darum geht’s:

Die Barilla Spaghetti N° 5 stecken in einem für Nudeln üblichen Pappkarton. Außer der Schauseite sind alle Seiten des Kartons mit Angaben in 23 verschiedenen Sprachen und teilweise in unterschiedlicher Leserichtung bedruckt. Die Bezeichnung und Zubereitungsanweisung stehen auf verschiedenen Seiten der Verpackung, da eine Seite für die Sprachen nicht ausreicht. Auch die Nährwertangaben sind in 23 Sprachen als Tabelle aufgeführt. Die vorgeschriebene Mindestschriftgröße wird durchweg eingehalten.
Die Verbraucherin ist von der Fülle an kleingedruckter Kennzeichnung „erschlagen“. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Sämtliche Pflichtkennzeichnungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar stehen sowie dauerhaft angebracht sein. Mit „Lesbarkeit“ ist unter anderem eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter bezogen auf den kleinen Buchstaben x und ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund gemeint. Unter anderem darf der Blick auf die Pflichtangaben nicht abgelenkt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Pflichtangaben sollten auf den ersten Blick erkennbar und lesbar sein. Das ist hier nicht erfüllt. Es ist Kaufinteressierten nicht zuzumuten, Text in 23 unterschiedlichen Sprachen auf verständliche Angaben zu durchsuchen. Eine kleine Schriftgröße erschwert die Lesbarkeit zusätzlich, auch wenn sie die gesetzliche Vorgabe erfüllt. 

Fazit:

Barilla sollte die Anzahl der Sprachen reduzieren und für eine klarere Struktur sorgen, Die Pflichtkennzeichnung muss leicht zu finden und gut zu lesen sein. 

Stellungnahme der Barilla Deutschland GmbH, Köln

Kurzfassung:
Barilla ist eine umfassende und übersichtliche Deklaration der Produkte unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien wichtig. Das Produkt Barilla Spaghetti N° 5 ist ein internationales Produkt. Deklaration und Nährwerte sind daher auch in anderen Sprachen aufgeführt, in denen das Produkt vermarktet wird. Die Kritik ist für Barilla nicht nachvollziehbar, da die Schrift und Pflichtangaben lesbar und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen sind.