„Kania Delikatess Mayonnaise“ – ein Design, aber zwei Rezepturen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Hamker bietet die „Kania Delikatess Mayonnaise“ in zwei Varianten an, einmal mit Ei und einmal ohne Ei als vegane Variante. Die Quetschflasche ist von Größe, Form, verwendeten Farben und Gestaltung von Schrift und Bildern weitgehend gleich. Da die Hinweise wie „Vegan“ und „pflanzlich ohne Zusatz von Ei“ auf der veganen Variante weder durch Größe noch Farbe hervorstechen, sind die beiden Flaschen beim schnellen Blick kaum zu unterscheiden. So können Verbraucher:innen beim Einkauf ungewollt zum „falschen“ Produkt greifen.
Die Firma Hamker sollte die Verpackungen so gestalten, dass sie sich auf den ersten Blick deutlich unterscheiden.
Beschwerde
Seit Jahren kaufe ich bei Lidl die Kania Delikatess Mayonnaise.
Vergangenen Samstag habe ich wieder „fast blind“ ins Regal gegriffen und eine Flasche mitgenommen. Erst zu Hause merkte ich, dass sie anders schmeckt: viel saurer, nicht so aromatisch. Erst beim Blick aufs Etikett bemerkte ich, dass sie VEGAN ist!
Was mich stört: Optisch sind beide Produkte fast identisch. Marke, Flasche, Etikett und sogar die Farbe der Mayonnaise selbst sehen zum Verwechseln ähnlich aus. Auch die Produktbezeichnung ist fast gleich: Beide heißen „Delikatess Mayonnaise mit 80 % Rapsöl“. Den Zusatz „vegan“ übersieht man.
Ich empfinde dieses Produkt als irreführend. Für Stammkunden entsteht hier eine klare Verwechslungsgefahr, zumal beide Produkte deutlich anders sind.
Verbraucher aus Bremen vom 26.01.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Ungünstig: Die zwei unterschiedlichen Rezepturen des „Kania Delikatess Mayonnaise“ sind leicht zu verwechseln.
Darum geht’s:
Die Firma Hamker bietet in der Quetschflasche zwei unterschiedliche Rezepturen als „Kania Delikatess Mayonnaise“ an. Die Kunststoffflaschen sind durchsichtig. Die Deckel und der Hintergrund der Etiketten sind blau. Die Anordnung von Schrift und Abbildungen auf den Schauseiten ist gleich. Auf der Variante mit Ei sind kleine Schalen mit Eigelb, Öl und Mayonnaise zu sehen. Das Etikett der veganen Variante zeigt ebenfalls eine Schale mit Mayonnaise und Rapsblüten. Vor dem Produktnamen der veganen Version steht in gleicher Schriftgröße wie das Wort Delikatess „Vegane“ und unter dem Produktnamen ist auf grünem Grund der Hinweis „pflanzlich ohne Zusatz von Ei“ zu sehen.
Die Bezeichnungen lauten „Delikatess Mayonnaise mit 80 % Rapsöl“ und „Vegane Mayonnaise, ohne Zusatz von Ei, 80 % Rapsöl“. Die Zutat „6 % Eigelb“ fehlt in der veganen Zutatenliste, die stattdessen modifizierte Stärke, Säureregulator: Natriumacetate, färbendes Karottenkonzentrat und Verdickungsmittel: Xanthan zusätzlich zu den ansonsten gleichen Zutaten aufführt.
Das ist geregelt:
Die Zusammensetzung von Mayonnaise ist rechtlich nicht geregelt.
Es gibt aber die Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade von den Verbänden „Kulinaria Deutschland“ und „Lebensmittelverband Deutschland“. Sie soll den redlichen Handelsbrauch für den Verkehr mit Mayonnaise , Salatmayonnaise und Remoulade in Deutschland beschreiben.
Danach ist „Mayonnaise“ eine Würzsauce, die durch Emulgieren von pflanzlichem Öl, Essig und Eigelb hergestellt wird. „Mayonnaise“ soll einen Gesamtfettgehalt von mindestens 70 Prozent und einen Eigelbgehalt von mindestens fünf Prozent haben.
Wird der Zusatz „Delikatess“ verwendet, soll sich die Mayonnaise von der handelsüblichen Normalware durch eine sensorisch deutlich erkennbare Verbesserung auszeichnen. Dass kann beispielsweise ein höherer Gehalt einer wertgebenden Zutat wie Eigelb oder pflanzliches Öl sein.
Die Kennzeichnung von Mayonnaise als „vegan“ ist möglich, wenn deutlich und gut lesbar auf diese Abweichung vom herkömmlichen Produkt hingewiesen wird. Dies kann beispielsweise durch einen Hinweis auf die wegfallende tierische Zutat gesche-hen. Zusätze zur Verdickung sind bei veganen Varianten üblich.
Textliche, bildliche oder anderweitige Auslobungen oder Darstellungen sollen unterbleiben, wenn sie zu einer Verwechslung mit dem herkömmlichen Produkt führen könnten.
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Durch den gleichen Produktnamen und die im Wesentlichen gleiche Gestaltung der Flaschen können Verbraucher.innen unseres Erachtens beim schnellen Einkauf die Hinweise „Vegan“ und „pflanzlich ohne Zusatz von Ei“ übersehen. Gerade wer häufig die gleichen Lebensmittel kauft, guckt nicht mehr genau hin und erst recht nicht ins Kleingedruckte.
Außerdem passt es aus unserer Sich nicht, für ein veganes Produkt den Namen Delikatess Mayonnaise zu verwenden.
Fazit:
Die Firma Hamker sollte die Verpackungen so gestalten, dass sie sich auf den ersten Blick deutlich unterscheiden.
Stellungnahme der Hamker Vertriebsgesellschaft mbH, Bad Essen
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17.02.2026 liegt keine Antwort vor.





