Das ärgert beim Einkauf:

Holsten Fassbrause Zitrone

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Erfrischungsgetränk enthält alkoholfreies Bier
getaeuscht

Bei einer Fassbrause erwarten nicht wenige Verbraucher ein kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk ohne alkoholfreies Bier.
Deshalb sollte der Hersteller entweder auf den Zusatz von alkoholfreiem Bier bei seiner Fassbrause gemäß den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke verzichten oder aber bereits auf der Schauseite unübersehbar auf den Zusatz von alkoholfreiem Bier hinweisen.

Auf dem Etikett steht nur das Wort Fassbrause. Dass das Getränk Bier enthält, habe ich weder gesehen noch gedacht. Fassbrause ist für mich ein Getränk, das mit Bier nichts zu tun hat. Ich habe es für ein Kind gekauft und möchte nicht, dass sich ein 10-jähriger schon an den Biergeschmack gewöhnt.
Verbraucher aus Bliestorf vom 12.07.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Holsten Fassbrause Zitrone trägt auf der Schauseite der Flasche nur den Hinweis „alkoholfrei“. Lediglich auf der Rückseite der Flaschen können Verbraucher aus der Bezeichnung „Alkoholfreies Mischgetränk aus 70 % Erfrischungsgetränk mit Zitronengeschmack und 30 % alkoholfreiem Bier“ entnehmen, dass die Brause alkoholfreies Bier enthält. Verbraucher, die kein Bier in einer Brause erwarten, können sich getäuscht sehen.

Das ist geregelt:

In den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke sind Brausen „kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden naturidentische und/oder künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthalten“.
Alkoholfreies Bier ist hier nicht als Zutat für Brausen erwähnt. Die Bezeichnung „Fassbrause“ oder „Fass Brause“ ist in den Leitsätzen nicht geregelt. Es handelt sich somit um einen Fantasiebegriff, der jedoch mit der Brause gemäß den Leitsätzen verwechselt werden kann.
So hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) 2013 in seiner 102. Stellungnahme beschlossen, dass Erzeugnisse mit dem Zusatz alkoholfreier Biere, nicht als „Fassbrause“, sondern nur mit einer beschreibenden Bezeichnung in den Verkehr gebracht werden können.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist es verständlich, wenn Verbraucher bei „Brausen“ oder auch „Fassbrausen“ nicht von Bier als Zutat ausgehen. Sie erwarten ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk ohne Biergeschmack. Diese Erwartung entspricht den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke, nach denen alkoholfreies Bier keine Zutat von Brause ist. Eine von dieser nachvollziehbaren Erwartung abweichende Beschaffenheit sollte daher so gekennzeichnet sein, dass keine Täuschung entstehen kann.

Fazit:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter im Hauptsichtfeld unübersehbar auf das zugesetzte alkoholfreie Bier hinweisen ausweisen.

Stellungnahme der Holsten Brauerei AG, 22765 Hamburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Der Begriff "Fassbrause" ist eine im deutschen Markt seit Jahren eingeführte Gattungsbezeichnung für Mischgetränke aus Limonade und alkoholfreien Malzprodukten (Malzextrakt oder alkoholfreies Bier). Die Zielgruppe für das Produkt sind Erwachsene, die eine alkoholfreie Alternative zu süßen Softdrinks und Bieren wünschen. Das Produkt wird im Handel im Regalbereich der Biermischgetränke angeboten. Es ist verwunderlich, dass der Beschwerdeführer ausgerechnet dort nach Brausen für Kinder gesucht haben will, obwohl diese üblicherweise bei Mineralwässern und alkoholfreien kohlensäurehaltigen Getränken geführt werden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de