Das ärgert beim Einkauf:

Heilusan Magnesium 375

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht eine, sondern zwei Tabletten enthalten die empfohlene Tagesdosis
getaeuscht

Auf der Schauseite der Verpackung steht oberhalb eines Bildes „Magnesium 375“, unter dem Bild findet sich die Mengenangabe „300 Tabletten“. Doch die Verzehrsempfehlung und die Nährstoffangabe machen deutlich, dass nur durch die Einnahme von zwei Tabletten die empfohlene Tagesdosis für Magnesium erreicht wird. Der Anbieter sollte deshalb bei der Mengenangabe „300 Tabletten“ die empfohlene Tagesdosis von 2 Tabletten ergänzen.

Die Dose trägt den Titel „Magnesium 375“. Ich bin davon ausgegangen, dass dann in EINER Tablette 375 mg Magnesium enthalten sind. Bei allen anderen Magnesiumprodukten, die ich kenne, ist das so. Jetzt, 14 Tage nach meinem Kauf, habe ich bei der Zusammensetzung der Tabletten gelesen, man soll zwei Tabletten täglich einnehmen, das entspräche dann 375 mg Magnesium. Ich fühle mich extrem getäuscht, da ich das Produkt auch wegen des günstigen Preises kaufte. Ich ging ja davon aus, dass wie bei den anderen Magnesiumpräparaten in EINER Tablette 375 mg enthalten sind.
Verbraucher aus Nalbach vom 27.10.2015

Darum geht’s:

Heilusan Magnesium 375 ist ein Nahrungsergänzungsmittel. Im oberen Teil der Vorderseite findet sich der Schriftzug „Magnesium 375“ und unten die Mengenangabe „300 Tabletten“. Der tägliche Bedarf eines Erwachsenen liegt nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zwischen 300 und 400 mg täglich – er differiert leicht je nach Geschlecht und Alter.
Doch wer die empfohlene Tagesdosis mit diesem Produkt abdecken möchte, muss zwei Tabletten täglich einnehmen, da eine Tablette 180 mg Magnesium enthält.

Das ist geregelt:

Die Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel schreiben unter anderem vor, dass die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses angegeben werden müssen.

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln und müssen die entsprechenden Vorschriften erfüllen. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Schauseite erweckt unserer Meinung nach den falschen Eindruck, dass eine Tablette 375 mg Magnesium enthält. Das würde dem täglichen Bedarf eines Erwachsenen entsprechen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller die empfohlene tägliche Verzehrsmenge zusammen mit der Tablettenanzahl auf der Schauseite angeben.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Verzehrsmenge von 2 Tabletten/Tag in Verbindung mit der Anzahl der Tabletten bereits in der Nähe des Produktnamens kennzeichnen.

Stellungnahme der Euro Vital Pharma GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Durch die Einhaltung der Pflichtinformation der LMIV, die alle notwendigen Pflicht-Angaben an den Verbraucher rechtlich festlegt und somit der Verbraucherirreführung vorsorglich entgegenwirkt und gerade durch die runde Form der Fertigpackung, die dem Verbraucher des Weiteren die Möglichkeit bietet, den Produktnamen, die Füllmenge und die empfohlene tägliche Verzehrsempfehlung im gleichen Sichtfeld zu erblicken, sehen wir die Beanstandung des Verbrauchers als nicht gerechtfertigt an. Aus unserer Sicht sind somit der Verbraucherschutz und die „Lebensmittelklarheit“ gegeben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de