So haben Hersteller reagiert:

Frusano Bio Gummibären, vorher "Fitnessbären"

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Gummibären nicht länger als Fitness-Lebensmittel beworben: Nach Abmahnung bietet der Hersteller das Produkt in geänderter Verpackungsaufmachung an.
Geändert

Die Aufmachung der „Fitnessbären“ kann Verbrauchern eine Unterstützung der sportlichen Leistungsfähigkeit vermitteln, die aus unserer Sicht bei einer Süßigkeit jedoch nicht nachvollziehbar ist. Der Bezug zu körperlicher Fitness sollte durch eine geänderte Produktaufmachung beseitigt werden.

Der Hersteller verkauft diese Gummibären als Fitness-Lebensmittel, da anstatt Kristallzucker andere Zuckerarten (Glucose, Maltose, Fructose, etc) verwendet wurden. Trotzdem haben diese Bären nichts mit einem Fitnesslebensmittel zu tun und tragen nichts zu einer ausgewogenen Ernährung bei, diese bleiben eine Süßigkeit. Besonders dreist ist das Fit for Fun Siegel auf der Packung und die Angabe: 100 g verleihen Energie für 31 min Laufen, 43 min Radfahren oder 39 min Schwimmen. Oder anders ausgedrückt: Man muss so viel Sport machen um die gegessene Kalorien wieder abzuarbeiten. Wenn man dieser Logik folgt, kann man demnächst Fitness-Cola/Pizza/Chips etc. auf den Markt bringen, die dann Energie für so und so viele Minuten Sport verleihen.
Verbraucher aus Dossenheim vom 06.03.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktmeldung:

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Bio Fitness Bären“ zeigt drei Bären beim Sport. Unterhalb des Mottos „Fit for fun“ befinden sich die Angaben „reich an Malzzucker“ sowie „kein Kristallzucker“.

Die Aussagen „100 g Fitnessbären geben Energie für 31 Minuten Laufen, 43 Minuten Radfahren und 39 Minuten Schwimmen“ sowie der Claim „Die veganen Bio-Fitnessbären enthalten nur Malzzucker und Traubenzucker. Ohne Kristallzucker“ befinden sich auf der Rückseite.

Hinweise auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise, sowie Informationen zur Menge des Lebensmittels und zum Verzehrsmuster, die erforderlich sind, um die behauptete positive Wirkung zu erzielen, sind nicht vorhanden.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Wirkungen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe jede Angabe, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit vermittelt. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen in der Regel nur verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden. Sie dürfen nach der HCVO auch nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein und nicht zum übermäßigen Verzehr ermutigen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Schauseite der „Fitnessbären“ vermittelt zusammen mit den Hinweisen auf der Rückseite den Eindruck, dass die Gummibärchen die körperliche Fitness fördern oder unterstützen. Die Angaben können Verbraucher zu einem höheren Verzehr der Süßware veranlassen. Zudem sind die Aussagen unseres Erachtens nicht klar, denn einerseits sollen 100 Gramm Fitnessbären Energie für 31 Minuten laufen liefern und andererseits besteht die Portion laut Nährwertangaben aus zehn Gramm Gummibärchen. Beim Verzehr einer 100-Gramm-Packung Fitnessbären schöpfen Verbraucher mit 53 Gramm Zucker bereits mehr als die Hälfte des Zucker-Referenzwertes aus. Dieser liegt innerhalb der EU bei 90 Gramm pro Tag.

Fazit:

Der Bezug zu körperlicher Fitness sollte durch eine geänderte Produktaufmachung beseitigt werden.

 

Stellungnahme der Frusano GmbH, Gräfeling

Wir ändern unsere Verpackung. Nicht, weil wir vorher jemanden irreführen hätten wollen, sondern weil die Verpackung offenbar missverstanden werden konnte. Wir sahen die Darstellung der gemeinhin als gemütlich und glücklich bekannten, rundlichen Bären beim Sport treiben als ironisierenden Kontrast, unterstrichen durch die Aussage, wie viel Sport man machen muss, um die genaschten Kalorien zu verbrennen. Erst durch die Beschwerde wurde uns bewusst, dass man die Verpackung offenbar auch anders verstehen könnte. Dies wollen wir nicht.

Frusano ist kein Massenhersteller, sondern bietet ein Sortiment spezieller Süßwaren für Menschen mit Fructoseintoleranz: Wir süßen alle unsere Produkte nur mit Malz- und Traubenzucker (Maltose und Glucose), statt wie üblich mit Kristallzucker (Saccharose), weil es Menschen gibt, die keinen Kristallzucker und keine Fructose vertragen. Die Information, welche Zuckerarten in welchen Mengen enthalten sind, ist für unsere Kunden essentiell, weshalb wir hier genauer und transparenter deklarierten, als üblich.

Ergebnis

Die Frusano GmbH bietet das Produkt in geänderter Aufmachung seit September 2018 an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de