Das ärgert beim Einkauf:

Flores Farm Nuss-/Trockenfruchtmischungen, Beispiel Sorte Açai-Kakao-Mix

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mehr als nur 4 % gefriergetrocknetes Açai-Pulver erwartet
getaeuscht

Anders als die Bezeichnung „Açai-Kakao-Mix“ erwarten lässt, besteht die Mischung zu 65 % aus Cranberries, der Açai-Anteil beträgt nur 4 %. Der Hersteller sollte die Bezeichnung daher ändern, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Der Anteil von Açai im Açai-Kakao-Mix beträgt nur 4 %. Hauptbestandteil sind dagegen Cranberries mit einem Anteil von 65 %. Die Produktbeschreibung müsste Cranberries-Kakao-Mix heißen. Auch der Goji-Maulbeeren-Mix der Firma Floresfarm ist irreführend.
Verbraucherin aus Ulm vom 22.11.2015

Darum geht’s:

Der Açai-Kakao-Mix ist laut Herstellerangabe eine Knabber-Mischung, die als Zugabe zum Beispiel für Müslis, Salate oder Süßspeisen geeignet ist. Açai-Beeren werden von der Kohlpalme geerntet und sind vor allem in Südamerika weit verbreitet. Der Produktname erweckt den Eindruck, dass die Mischung vor allem aus Açai-Beeren und Kakao besteht. Das Sichtfenster, welches unterhalb des Namens einen Blick auf den Inhalt ermöglicht, zeigt dunkle Beeren und kleinere Kakaobruchstücke. Die Zutatenliste führt die Zutat Açai in Form von Pulver mit 4 % auf und stellt somit den geringsten Teil der Mischung dar. Dagegen werden Cranberries, die mit 65 % den größten Anteil ausmachen, in der Bezeichnung gar nicht aufgeführt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung des Lebensmittels unzulässig.

Zu den Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen zählt auch die Bezeichnung des Produktes. Sie soll die wichtigsten Eigenschaften eines Lebensmittels nennen, damit die Art des Produktes leicht erkennbar ist und eine Verwechslung mit vergleichbaren Erzeugnissen ausgeschlossen wird. Ist die Bezeichnung weder in einer Rechtsvorschrift noch in den Leitsätzen festgelegt, können die Anbieter selbst eine beschreibende Bezeichnung wählen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sowohl der Produktname als auch der Inhalt der Verpackung lassen einen Mix aus Açaibeeren und Kakao erwarten. Wenn im Produkt statt Açaibeeren lediglich 4 % Açai-Pulver und hauptsächlich gesüßte Cranberries enthalten sind, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen. Der Anbieter sollte außerdem die Bezeichnung dem Inhalt anpassen und die primäre Zutat Cranberries an erster Stelle auf der Schauseite nennen.

Fazit:

Die Produktbezeichnung sollte zum Inhalt passen und zum Beispiel als Cranberries-Kakao-Mix mit Açaipulver, gesüßt bezeichnet werden.

Stellungnahme der Flores Farm GmbH, Stuttgart

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Acai ist zu 4 % im Mix enthalten. Kakaostücke mit 31 %. Cranberries diesen dem Mix zur geschmacklichen Abrunden der Bitterstoffe aus den Kakaostücken. Der Name "Acai-Kakao-Mix" wurde bewusst gewählt um auf zwei Früchte aufmerksam zu machen, die als Trockenfrüchte unbekannter waren. Deshalb stehen Acai und Kakao und nicht die bereits bekannten Cranberries im Mittelpunkt des Namens. Kunden erkennen beim Drehen der Verpackung sofort, was das Produkt enthält. Ob und wenn ja wie die Zutaten noch schneller und deutlichers gekennzeichnet werden, wird intern weiter diskutiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de