Das ärgert beim Einkauf:

EDEKA Zartschmelzende Schweizer Pralinékugeln

Die Herkunft der Pralinen und der beworbenen Zutaten bleibt unklar.
getaeuscht

Der Name „Schweizer Praliné Kugeln“ und die Abbildungen lassen darauf schließen, dass die Pralinen in der Schweiz produziert wurden. Ein unauffällig angebrachter Hinweis „nach Schweizer Tradition conchiert“ kann als Widerspruch dazu aufgefasst werden. Wird ein Ursprungsland beworben, ist außerdem anzugeben, wenn die primären Zutaten nicht aus diesem Land stammen. Das trifft hier zumindest auf den Kakao zu.
Der Hersteller sollte eindeutige Angaben zur Herkunft der Pralinen und der primären Zutaten machen.

Das Produkt und die Beschreibung auf der Verpackung der „Schweizer Pralinékugeln“ lassen keinen Zusammenhang zur Schweiz erkennen. Der Name Schweizer soll entfernt werden.
Verbraucher aus Stutensee vom 28.12.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Schweizer Praliné Kugeln“ und die Abbildungen lassen darauf schließen, dass die Pralinen in der Schweiz produziert wurden. Ein unauffällig angebrachter Hinweis „nach Schweizer Tradition conchiert“ kann als Widerspruch dazu aufgefasst werden. Wird ein Ursprungsland beworben, ist außerdem anzugeben, wenn die primären Zutaten nicht aus diesem Land stammen. Das trifft hier zumindest auf den Kakao zu.

Darum geht’s:

Die Süßware wird als „Schweizer Praliné Kugeln“ bezeichnet. Auf der Schauseite beschreibt der Hersteller sie als „Dunkle Schokolade mit Cremefüllung & gemahlenen Haselnüssen“. Mehrfach auf der Verpackung ist das Zeichen der Schweizer Flagge zu finden, außerdem stilisierte Berggipfel. Auf dem Deckel ist in einer Ecke der Hinweis zu finden „nach Schweizer Tradition conchiert“. Als verantwortliches Unternehmen ist die Edeka-Zentrale in Hamburg genannt.

Das ist geregelt:

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen die Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen, unter anderem über das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Die Verordnung fordert außerdem eine Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts, wenn ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher möglich wäre, weil die Verpackung den Eindruck vermittelt, das Lebensmittel käme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.
Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort auf einem Lebensmittel angegeben, die primäre Zutat stammt aber nicht daher, so ist ein Hinweis zum Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutat anzugeben, das wäre bei einer Schokolade zum Beispiel der Kakao.
Auf verpackten Lebensmitteln sind Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens anzugeben. Dabei muss es sich nicht um den Hersteller handeln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sowohl der Name „Schweizer Praliné-Kugeln“ als auch die Abbildungen lassen auf ein in der Schweiz hergestelltes Produkt schließen. Der unauffällig angebrachte Hinweis „nach Schweizer Tradition conchiert“ kann irritieren. Es wirkt wie eine Erklärung, dass das Produkt nicht in der Schweiz hergestellt ist, sondern nur nach Schweizer Tradition. Somit bleibt unklar, ob die Herstellung der Pralinen tatsächlich und vollständig in der Schweiz erfolgt.
Ebenso fehlt ein Hinweis, welche primären Zutaten nicht aus dem angegebenen Ursprungsland stammen. Das trifft zumindest auf den Kakao zu, gegebenenfalls auch auf die beworbenen Haselnüsse.

Fazit:

Der Hersteller sollte eindeutige Angaben zur Herkunft der Pralinen und der primären Zutaten machen.

Stellungnahme der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.01.2021 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.