Die angegebene Stückzahl stimmt nicht
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Laut der Schauseite des Kartons mit „Mini Windbeuteln“ sollen in der Verpackung circa 20 Windbeutel stecken. Das trifft offensichtlich nicht immer zu.
Eine der von Lebensmittelklarheit geprüften Verpackungen enthielt nur 19 Windbeutel. Das stimmt mit der Beobachtung der Verbraucherin überein.
Diese Abweichung ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit, auch bei zutreffender Füllmengenangabe, nicht akzeptabel.
Edeka sollte sicherstellen, dass die auf der Verpackung angegebene Stückzahl für die „Mini Windbeutel“ mit der enthaltenen Anzahl übereinstimmt. Außerdem sollte Edeka die Stückzahl nicht mit „circa“, „ungefähr“ oder ähnlichem relativieren, sondern die passende Zahl nennen.
Beschwerde
Es steht darauf, dass der Inhalt 20 Stück sind. Aber es sind nur 19 darin, bei der letzten Packung sogar nur 18. Das ist schon viermal vorgekommen.
Verbraucherin aus Rödgen vom 15.07.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Verpackungsangaben wie die Stückzahl müssen zutreffen. Das ist hier nicht immer der Fall.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Mini Windbeutel der Edeka Eigenmarke Gut & Günstig steht: „ca. 20 Stück“. Die von Lebensmittelklarheit gekauften Verpackungen enthielten 20 oder 19 Windbeutel. Die Verbraucherin fand einmal nur 18 Stück vor und ärgert sich über die versprochene, aber nicht immer zutreffende Stückzahl auf der Verpackung.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Angaben zur Füllmenge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass die Nettofüllmenge bei verpackten festen Lebensmittel in Kilogramm oder Gramm anzugeben ist.
Die Fertigpackungsverordnung regelt, dass in Ausnahmefällen auch nur die Stückzahl angegeben werden darf. Diese muss bei einer Anzahl von bis zu 30 Stück stimmen. Hersteller können neben der Nettofüllmenge auch freiwillig zusätzlich die Stückzahl angeben. Auch freiwillige Angaben müssen zutreffen und dürfen nicht irreführen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verpackungsangaben wie die Stückzahl müssen zutreffen. Benötigen Verbraucher:innen genau die angepriesene Stückzahl, sollten sie nicht beim Nachzählen feststellen, dass der Karton weniger enthält. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch inakzeptabel.
Fazit:
Edeka sollte sicherstellen, dass die auf der Verpackung angegebene Stückzahl für die „Mini Windbeutel“ mit der enthaltenen Anzahl übereinstimmt. Außerdem sollte Edeka die Stückzahl nicht mit „circa“, „ungefähr“ oder ähnlichem relativieren, sondern die passende Zahl nennen.
Stellungnahme der Edeka Zentrale, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 20.08.2026 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor. Edeka verweist auf die Möglichkeit für Kunden, sich direkt an einer der zahlreichen Kanäle wie beispielsweise den Kundenservice zu wenden.






