Das ärgert beim Einkauf:

„Sahne Pudding Schokolade“ enthält keine Schokolade

Obwohl Landliebe die Puddingsorte Schokolade nennt und Schokolade abbildet, enthält der „Sahne Pudding“ nur Kakao statt Schokolade.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Landliebe nennt die Puddingsorte „Schokolade“ und bildet mehrere Schokoladenstückchen auf dem Becher ab. Tatsächlich enthält der Pudding keine Schokolade, sondern lediglich Kakaopulver. Die für „Schokolade“ erforderliche Zutat Kakaobutter fehlt.
Die Firma Landliebe sollte die Puddingsorte weder Schokolade nennen noch Schokolade abbilden.

Ich habe den Landliebe Sahne-Pudding Schokolade gekauft. In der Zutatenliste sind lediglich fettarmer Kakao sowie Schokoladenpulver (Zucker, Kakao) deklariert. Auf der Vorder- und Rückseite der Verpackung werden jedoch deutlich Schokoladenstücke abgebildet. Nach meinem Verständnis der Leitsätze für Puddinge gilt: „Wird über die Bezeichnung des Lebensmittels hinaus die Verwendung von Schokolade auslobt oder wird Schokolade abgebildet, wird Schokolade eingesetzt.“ Da in der Zutatenliste keine Schokolade aufgeführt ist, frage ich mich, auf welcher rechtlichen Grundlage die Abbildung von Schokolade erfolgt. Ich bitte daher um Erläuterung, weshalb die Darstellung von Schokolade zulässig sein soll, obwohl diese offenbar nicht als Zutat enthalten ist.
Verbraucherin aus Münster vom 23.06.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Es passt nicht, mit Schokolade zu werben, wenn die Zutatenliste weder „Schokolade“ noch alle Einzelzutaten einer Schokolade aufführt.

Darum geht’s:

Landliebe bietet ihren „Sahne Pudding“ unter anderem in der Sorte „Schokolade“ an. Auf dem Deckel und Becher des Puddings sind mehrere Schokoladenstücke abgebildet. Das Zutatenverzeichnis führt Schokoladenpulver (Zucker, Kakao)“ und „fettarmes Kakaopulver“ auf, jedoch keine „Kakaobutter“ oder „Schokolade“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nach den Leitsätzen für Puddinge soll die Rezeptur Schokolade enthalten, wenn über die Bezeichnung des Lebensmittels hinaus Schokolade ausgelobt oder Schokolade abgebildet wird.
Die Kakaoverordnung definiert die Bezeichnung „Schokolade“. Danach ist „Schokolade“ ein Kakaoerzeugnis, das mindestens 35  rozent Gesamtkakaotrockenmasse enthält. Davon sind mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Gestaltung der Verpackung widerspricht der tatsächlichen Zusammensetzung des Puddings. Anstelle der beworbenen Schokolade steht nur Kakaopulver in der Zutatenliste. Das ist keine Schokolade. 

Fazit:

Die Firma Landliebe sollte die Puddingsorte weder Schokolade nennen noch Schokolade abbilden. 

Stellungnahme der Landliebe GmbH, Fischach

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 14. Juli 2026 liegt keine Antwort vor.