Das ärgert beim Einkauf:

Aufmachung des Honigs „Heimatliebe Bodensee“ passt nicht zur Herkunft

Der Honig „Hänsel & Gretel Wald“ weist auf der Schauseite mit dem Logo und einem Aufdruck auf die Herkunft vom Bodensee hin. Der Honig stammt aber aus EU- und Nicht-EU-Ländern.
getaeuscht

Die Aufmachung lässt die Herkunft vom Bodensee vermuten, doch der Honig stammt aus „EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Die Anbieterfirma sollte nicht mit „Heimatliebe Bodensee“ und „Bienenhof Bodensee“ werben, wenn der Honig nicht vom Bodensee stammt.

Mir ist ein Werbeaufsteller „Natur Pur vom Bodensee“ für Honig aufgefallen. Bei stichprobenweiser Betrachtung einzelner Honiggläser, darunter „Hänsel und Gretel“, habe ich aber als Herkunft des Honigs den Text „Honig aus EU- und Nicht-EU-Länder“ entdeckt. 
In meinen Augen suggeriert die Bewerbung, dass es sich bei den Produkten um Erzeugnisse aus der Bodenseeregion handelt. Gemäß der Deklarierung „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ist dies aber nicht der Fall. Würde tatsächlich Honig vom Bodensee verkauft werden, so müsste laut der Deutschen Honigverordnung die Beschriftung „Deutscher Honig“ lauten.
Verbraucher aus Stockach vom 25.01.2024 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass der Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern stammt, steht im Widerspruch zu der Werbung mit Heimatliebe Bodensee.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite ist außer dem Namen „Hänsel & Gretel Honig Wald“ das Logo der Anbieterfirma „Heimatliebe Bodensee“ und unterhalb des Produktnamens der Hinweis „Heimatliebe Bienenhof Bodensee“ zu sehen. Auf der Rückseite ist als Herkunftshinweis „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ aufgedruckt. Der Sitz der Anbieterfirma ist in Allensbach am Bodensee.

Das ist geregelt: 

Laut Honigverordnung muss bei Honig das Ursprungsland, in dem das Produkt erzeugt wurde, angegeben werden. Bei mehr als einem Ursprungsland sind – je nach Herkunft – die Angaben 
•    Mischung von Honig aus EU-Ländern
•    Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern oder
•    Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern
zulässig. 

Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der zweifache Hinweis auf der Schauseite auf den Bodensee in Kombination mit dem Begriff „Heimatliebe“ weist deutlich auf einen Honig aus der Region Bodensee hin. Kaufinteressierte haben nach Ansicht von Lebensmittelklarheit keinen Anlass an anderer Stelle des Etikettes nach einem davon abweichenden Herkunftshinweis zu suchen. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte nicht mit Heimatliebe Bodensee und Bienenhof Bodensee werben, wenn der Honig nicht vom Bodensee stammt.

Stellungnahme der Heimatliebe Bodensee GmbH, Allensbach

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19.03.2024 liegt bisher keine Antwort vor.