Das ärgert beim Einkauf:

Angebot an Wilton Zuckergussfarben auf amazon.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktkennzeichnung auf der Verpackung nur auf Englisch und Spanisch und bezüglich der Farbstoffe in der EU unzulässig
getaeuscht

Die über amazon.de mehrfach angebotenen amerikanischen Zuckergussfarben sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht nach den rechtlichen Vorschriften der EU gekennzeichnet. Amazon sollte diese Farben daher nicht über seinen Internetauftritt für deutsche Verbraucher anbieten oder den Hersteller zu einer EU-konformen Produktaufmachung veranlassen.

Die auf www.amazon.de/gp/product/B0000CFMU7/ angebotene Zuckergussfarbe ist nicht für die EU zugelassen und auch nicht korrekt deklariert. Statt E Nummern gibt es Angaben nach FD&C. Gekauft wurde der Artikel bei dem Verkäufer "US Kitchen Company". Es gibt jedoch noch weitere 5 Anbieter u. a. aus UK und Irland, die diese Farben über amazon.de anbieten.
Verbraucher aus Berlin vom 10.11.2014

Darum geht’s:

Im Internetauftritt amazon.de findet der User mehrere Angebote des amerikanischen Produktes Wilton Lebensmittelfarben für Zuckerguss zum Dekorieren von beispielsweise Muffins oder Torten. Die Abbildungen zeigen, die Kennzeichnung steht ausschließlich in Englisch und Spanisch auf der Verpackung. In der Zutatenliste sind die verschiedenen Farbstoffe in Form von beispielsweise FD&C Red #3 deklariert. Der Verbraucher hält die Zuckergussfarben in dieser Verpackungsgestaltung nicht für verkehrsfähig in der EU.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe, Artikel 23, dürfen für den Endverbraucher bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe, „die einzelnen oder gemischt mit anderen Zusatzstoffen und/oder anderen Zutaten angeboten werden, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Verpackungen folgende Angaben aufweisen:

  • die Bezeichnung und/oder die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs gemäß dieser Verordnung oder eine die Bezeichnung und/oder die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs beinhaltende Verkehrsbezeichnung;
  • die Angabe ‘für Lebensmittel‘ oder die Angabe ‚für Lebensmittel, begrenzte Verwendung‘ oder einen genaueren Hinweis auf die vorgesehene Verwendung in Lebensmitteln.“.

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 15, sollen die „verpflichtenden Informationen über Lebensmittel in einer für die Verbraucher der Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache“ sein. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten für innerhalb ihres Hoheitsgebiets vermarktete Lebensmittel bestimmen, dass diese Angaben in einer Amtssprache oder mehreren Amtssprachen der Union auf der Verpackung stehen müssen.
Gemäß Artikel 14 LMIV gehört die Kennzeichnung der Zusatzstoffe zu den verpflichtenden Informationen, die auch im Fernabsatzhandel dem Verbraucher vor Kaufvertragsschluss zur Verfügung stehen müssen

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Weder Englisch und noch seltener Spanisch ist eine Sprache, die alle Verbraucher in Deutschland verstehen. Damit ist die sprachliche Vorgabe der LMIV zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, „in einer leicht verständlichen Sprache“, unseres Erachtens nicht erfüllt.
Die für Lebensmittel verwendeten Farbstoffe müssen in der EU zugelassen sein, was hier der Fall ist. Damit ohne umfangreiche Spezialkenntnisse oder Recherche die Farbstoffe in der Zutatenliste identifizierbar sind, erlaubt der Gesetzgeber für die EU nur zwei Arten der Kennzeichnung. Entweder stehen sie mit Ihrer E-Nummer und /oder ihrer Bezeichnung, z. B. Patenblau V, E131, auf der Verpackung. Die hier verwendete Form, FD&C Red #3, ist nicht vorgesehen.

Fazit:

Entweder sollte die Kennzeichnung der Zuckergussfarben den EU-Vorgaben entsprechen oder Amazon sollte die Kaufangebote dieser Farben von seinen Internetseiten amazon.de löschen.

Stellungnahme der Amazon Services Europe S.a.r.l., Luxemburg

Kurzfassung, erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Über den Amazon.de Marketplace können Drittanbieter Produkte verkaufen. Die von Drittanbietern über die Marketplace-Plattform angeboten Produkte sowie deren Beschreibungen entziehen sich jeglicher Kontrolle durch Amazon. Es obliegt Amazon insbesondere keine Vorabprüfpflicht hinsichtlich der rechtlichen Unbedenklichkeit der von dritten eingestellten Produkte. Wir haben jedoch veranlasst, dass die ASIN 80000CFMU7 von der Website amazon.de entfernt und der Drittanbieter verwarnt wird.

Ergebnis

Die Zuckergussfarben der Firma Wilton waren am 23.02.2015 weiterhin auf amazon.de (The Baker Shop) käuflich zu erwerben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de