Das ärgert beim Einkauf:

Angebot im Real-Angebotsprospekt vom 23.-27.04.2019

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Fehlender Normalpreis verhindert den Preisvergleich mit dem Aktionsangebot. Außerdem enthält das Angebot keine Mengen- und Grundpreisangaben.
getaeuscht

Der real-Angebotsflyer wirbt für ein Fertigprodukt „Salatsoße“ mit dem Preis „je 0,75 € ab 3 Packungen“, ohne den Normalpreis für eine Packung zu nennen. Der Käufer erfährt somit nicht, wie hoch der Preisvorteil ist im Vergleich zu einer Einzelpackung ist. Zusätzlich fehlen im Prospekt die Füllmengenangabe sowie der Grundpreis.
Aktionspreise sollten für Kunden nachvollziehbar sein. Der Anbieter sollte seine Werbung mit korrekten Mengen- und Grundpreisangaben versehen.

Die Werbung im Online-bzw. Papier-Prospekt (Seite 11), bezieht sich ab dem Kauf von „ab 3 Packungen“. Hier beträgt dann der jeweilige Einzelpreis 0,75 €. Wie ist allerdings der Preis, wenn ich nur 1 bzw. 2 Packungen kaufe? Des Weiteren ist keinerlei Gramm-Angabe im Prospekt abgedruckt, nur als 5er-Packung deklariert. Wieviel Gramm Inhalt ist in der 5er-Packung?
Verbraucher aus Bühl vom 22.04.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Angebotsprospekt bewirbt das Trockenprodukt „Salatkräuter“ in drei verschiedenen Sorten. Darunter steht der Preis „je 0,75“ ergänzt mit dem Hinweis „Ab drei Packungen“. In kleinerer Schriftgröße beschreibt der Prospekt das Angebot mit „verschiedene Sorten, 5er-Packung“.
Es gibt es keinen Vergleichspreis für den Kauf einer Einzelpackung. Außerdem stehen keine Füllmengenangabe und kein Grundpreis für das Trockenprodukt im Prospekt.

Das ist geregelt:

Nach der Preisangaben-Verordnung müssen die Angaben zu Preisen den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrweit entsprechen. Des Weiteren schreibt die Verordnung die Angabe des Grundpreises vor, wenn eine Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird. Das heißt, zusätzlich zum Endpreis ist auch der Grundpreis anzugeben.

Nach der Fertigpackungsverordnung sind Fertigpackungen für konzentrierte Suppen, Brühen, Braten-, Würz- und Salatsoßen mit dem Volumen der verzehrfertigen Zubereitung nach Liter oder Milliliter zu kennzeichnen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Verbraucher sieht im Prospekt den Preis von 0,75 € je Einheit. Dieser gilt jedoch nur beim Kauf von mindestens drei Packungen. Damit Verbraucher Preise vergleichen können, sollte der Prospekt auch über den Normalpreis beim Kauf einer Packung informieren.
In dem Angebotsprospekt fehlen aus unserer Sicht die Angabe der Füllmenge und eine Grundpreisangabe. Nur so kann der Verbraucher den Angebotspreis mit anderen Produkten vergleichen.

Fazit:

Aktionspreise sollten für Kunden nachvollziehbar sein. Real sollte in seinen Angebotsprospekten klare Preis- und Mengenangaben machen.

Stellungnahme Stellungnahme der real GmbH, Düsseldorf

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 15.05.2019 liegt bisher keine Stellungnahme vor.

Verbraucherbeschwerde Downloads

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