Angebliche Wirkung gegen Hitzewallungen sind leere Versprechen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Redmoringa bewirbt auf ihrer Website das Produkt „Moringa Soia e Cimicifuga“. Das Nahrungsmittel soll zur Bekämpfung von Hitzewallungen in den Wechseljahren dienen. Speziell Soja-Isoflavonoide sollen eine ähnliche Wirkung wie Östrogen haben und deshalb hilfreich bei Hitzewallungen sein. Auch auf Kaufland.de wurde das Produkt mit diesen Werbeangaben angeboten. Die Aussagen haben jedoch keine wissenschaftliche Grundlage. Eine Reihe von beantragten Gesundheitsangaben zu Isoflavonoiden und Soja wurden bereits abgelehnt.
In der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel haben solche Aussagen daher nichts zu suchen. Kaufland hat umgehend reagiert und das Angebot offline gestellt. Die Firma Redmoringa sollte ebenfalls handeln und die unzulässigen Aussagen für die Kapseln entfernen.
Beschwerde
Die Produktbeschreibung des Red Moringa Ergänzungsmittels enthält unzulässige gesundheitsbezogene Angaben zu Soja-Isoflavonen (Unterstützung des hormonellen Gleichgewichts, Behandlung von Hitzewallungen). Das gilt für die Webseiten redmoringa und Kaufland.
Verbraucherin aus Kiel vom 09.03.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Unseriöse Werbung: Mit Nahrungsergänzungsmitteln kann man keine Beschwerden wie Hitzewallungen „bekämpfen“. Für solche Aussagen fehlt die erforderliche wissenschaftliche Grundlage. Krankheitsbezogene Angaben sind für Lebensmittel sogar komplett verboten.
Darum geht’s:
Sowohl die firmeneigene Website redmoringa.de als auch der Online-Shop von Kaufland bieten das Produkt „Moringa Soia e Cimicifuga“ an. Sie bewerben das Produkt unter anderem mit folgenden Aussagen:
- „Nahrungsergänzungsmittel gegen Hitzewallungen in den Wechseljahren.“
- „Soja-Isoflavone sind natürliche Substanzen, die eine ähnliche Wirkung wie Östrogen haben und bei der Behandlung von Hitzewallungen hilfreich sind.“
- „Nahrungsergänzungsmittel zur Bekämpfung von Hitzewallungen in den Wechseljahren.“
Die Produktbeschreibungen führen die Versprechen weiter aus. Sie unterscheiden sich im Wortlaut auf den Websites von Redmoringa und Kaufland.
Die Website von Redmoringa verspricht zusätzlich: „Lindert Hitzewallungen bereits in 2 Wochen“.
Die Kapseln enthalten unter anderem Pulver und Extrakte von Moringa, Soja, Salbeiblättern, Traubensilberkerzenwurzel, außerdem Kalzium.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Verordnung verbietet Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass ein Lebensmittel Krankheiten vorbeugt, behandelt oder heilt.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Eine Reihe beantragter Claims für Soja und Soja-Isoflavonoiden sind bereits abgelehnt. Anträge zu Salbei und Traubensilberkerze sind noch nicht bewertet. Und zu Moringa wurde kein Claim zu Wechseljahren beantragt:
Wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein – nicht nur für einzelne enthaltene Substanzen. Das ist für das Produkt „Moringa Soia e Cimicifuga“ nicht der Fall.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Wirkungsversprechen sind völlig auf der Luft gegriffen. Nahrungsergänzungsmittel können Nährstoffe liefern, aber keine Krankheiten bekämpfen. Die Rechtsvorschriften verbieten unseriöse Behauptungen. Daran sollte sich auch die Firma Redmoringa halten.
Fazit:
Der Anbieter sollte keine falschen Erwartungen wecken und alle unzulässigen Aussagen für das Produkt entfernen.
Stellungnahmen
Stellungnahme der RedMoringa, I-Torino
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19. März 2026 hat der Anbieter nicht reagiert.
Stellungnahme der Kaufland Stiftung & Co. KG, Neckarsulm
Kurzfassung:
Auf den Kaufland-Marktplätze bieten Händler eigenständig Produkte an. Sollten die verbindlichen Standards nicht eingehalten werden, handeln wir umgehend. So auch in diesem Fall: Der betroffene Händler wurde bereits kontaktiert und der Artikel bis zur Klärung vom Verkauf ausgeschlossen.
Ergebnis
Kaufland hat umgehend auf die Kritik reagiert und das Produkt offline gestellt. Von Redmoringa selbst gab es dagegen keine Reaktion.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Produktwerbung der Firma Redmoringa informiert.





