Als „Stilles“ Mineralwasser beworben und doch mit Kohlensäure versetzt
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Name „Obernauer Stilles“ lässt ein Mineralwasser ohne Kohlensäure erwarten. Dass dies nicht zutrifft, ist besonders ärgerlich für Personen, die Kohlensäure nicht vertragen. Denn erst beim Trinken oder beim Lesen der klein gedruckten Bezeichnung zeigt sich, dass es sich um ein Mineralwasser mit zugesetzter Kohlensäure handelt. Diesen Hinweis können Verbraucher:innen beim Kauf jedoch leicht übersehen.
Der Anbieter sollte das kohlensäurehaltige Mineralwasser nicht als „Stilles“ bewerben.
Beschwerde
Ich habe dieses Wasser gekauft, weil auf der Flasche sehr groß und auffällig „still“ steht. Für mich bedeutet das eindeutig: Wasser ohne Kohlensäure. Erst nach dem Öffnen der Flasche habe ich gemerkt, dass das Wasser trotzdem Kohlensäure enthält. Da ich Kohlensäure nicht gut vertrage.
Zwar steht auf der Flasche auch der Hinweis „mit Kohlensäure versetzt“, dieser ist jedoch sehr klein dargestellt und beim schnellen Blick im Laden kaum zu erkennen. Gleichzeitig wird „Stilles“ sehr präsent und groß auf der Vorderseite hervorgehoben. Für mich wirkt diese Gestaltung daher irreführend, weil man beim Kauf davon ausgeht, dass es sich um stilles Wasser ohne Kohlensäure handelt.
Gerade für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Kohlensäure trinken, kann das problematisch sein.
Verbraucher aus Reutlingen vom 13.03.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Obernauer Stilles“ passt nicht für ein Mineralwasser, das mit Kohlensäure versetzt ist. Das ist nicht nachvollziehbar und führt zu Fehlkäufen.
Darum geht’s:
Der Anbieter Obernauer Löwen Sprudel nennt das Mineralwasser „Obernauer Stilles“. Zusätzlich wiederholt er den Namen „Stilles“ auf dem Etikett am Flaschenhals. Die Bezeichnung des Wassers lautet „Natürliches Mineralwasser mit wenig Kohlensäure versetzt“. Sie steht links unten auf dem Etikett in vergleichsweise kleiner Schriftgröße.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, leicht verständlich und gut lesbar sein.
- Die Mineral- und Tafelwasser Verordnung unterscheidet für natürliches Mineralwasser die vier Bezeichnungen:
- „natürliches Mineralwasser“
- „natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“
- „natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ und
- „natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“
Letzteres bezeichnet ein Wasser, das mit Kohlendioxid versetzt wurde, das nicht aus dem Quellvorkommen stammt.
Die Begriffe „Classic“, „Medium“, „Still“ und „Naturell(e)“ sind nicht gesetzlich geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale
Der Name „Stilles“ ist nicht nachvollziehbar und zudem sehr ärgerlich für Kohlensäure empfindliche Personen. Ein als „Stilles“ beworbenes Mineralwasser sollte keine zugesetzte Kohlensäure enthalten. Darauf können sich Kaufinteressierte bei „Obernauer Stilles“ jedoch nicht verlassen.
Fazit:
Der Anbieter sollte das kohlensäurehaltige Mineralwasser nicht als „Stilles“ bewerben.
Stellungnahme der Obernauer Löwen Sprudel, Rottenburg / Obernau
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 1. April 2026 hat der Anbieter nicht reagiert.





