Laut Gerichtsurteil: Werbung „Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ ist erlaubt, auch wenn die „Knorr Tomatensuppe Toscana“ geschmacksverstärkende Zutaten wie Hefeextrakt und Aroma enthält.
Die Werbung „100 Prozent Roggenmehl“ in Bezug auf den Getreideanteil ist zwar richtig, aber verwirrend, wenn weniger Roggenmehl in der Zutatenliste steht.
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