Das ärgert beim Einkauf:

Zwan Luncheon Meat

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die aktuelle Aufmachung des „Luncheon Meat“ passt nach wie vor nicht zum Inhalt, der weder Fleisch noch Rind enthält. Lediglich auf der Rückseite der Dose kennzeichnet der Anbieter nun das „Separatorenfleisch“ auch in der Bezeichnung des Produktes.
getaeuscht

Entgegen dem Produktnamen „Beef Luncheon Meat“ und eines Rinder-Symbols enthält die Wurst kein Fleisch vom „Rind“, sondern Separatorenfleisch weiterer Tierarten. Die Qualität und Zusammensetzung des „Beef Luncheon Meat“ bleibt für Käufer unklar. Der Hersteller sollte Aufmachung und Kennzeichnung der Dosenwurst den enthaltenen Zutaten anpassen.

Auf der Verpackung ist ein Rind zu sehen, genau wie auf dem im Laden befindlichen Regalschild. Davon ausgehend, nahm ich an, dass der Hauptbestandteil dieses Produktes Rindfleisch ist. Zutaten lt. Zutatenliste auf der Verpackung sind jedoch: Truthahnseparatorenfleisch 25 %, Hühnerseparatorenfleisch 25 %, Kalbslunge 20 %, Wasser, Rinderfett 7 %, Kalbsherz 6 %, Kartoffelstärke, Senfmehl: Salz, Stabilisator E451, Gewürzextrakte, Kräuterextrakte, Antioxidationsmittel E316, Konservierungsstoff E 250. Die einzigen Rinder-Bestandteile dieses Produkts sind jedoch Innereien und Fett, die ich jedoch so nicht erwartet hatte und auch nicht essen wollte, da ich Innereien eigentlich nicht mag in einem solchen Produkt.

Verbraucher aus Eichenzell vom 12.04.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des „Beef Luncheon Meat“ ist ein Rind abgebildet. Auf der Rückseite sind die Pflichtangaben in vier Sprachen aufgeführt. Dort steht für deutschsprachige Käufer: Luncheon Meat enthält Truthahn-und Hühnerseparatorenfleisch, Kalbslunge, Kalbsherz und Rinderfett.
Laut der Zutatenliste entspricht dies 48 Prozent Geflügelseparatorenfleisch, 26 Prozent Innereien vom Kalb sowie sieben Prozent Rinderfett. Fleisch vom Rind, (engl. Beef) enthält die Wurst nicht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung.

Nach der Verordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs handelt es sich bei „Separatorenfleisch“ – bedingt durch den Herstellungsprozess – um ein Erzeugnis mit aufgelöster oder veränderter Struktur der Muskelfasern.
In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch und Fleischerzeugnissen steht, dass Erzeugnisse entsprechend der Definition für „Separatorenfleisch“ aus der Verordnung kein „…fleisch“ sind. Zu „Fleisch“ zählt nach den Leitsätzen nur Skelettmuskulatur mit dazu gehörenden Geweben.

Wird in Lebensmitteln eine üblicherweise verwendete oder natürlich vorhandene Zutat ersetzt – sogenanntes Imitat – schreibt die LMIV einen deutlichen Hinweis auf die Ersatzzutat vor. Dieser soll sich in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen befinden.

Nach einem Beschluss des Sachverständigen-Arbeitskreises ALTS aus 2015 soll bei Fleischerzeugnissen deren Fleischanteil teilweise, überwiegend oder vollständig durch Separatorenfleisch ersetzt wurde, der Produktname einschließlich der Bezeichnung des Lebensmittels gemäß LMIV ergänzt werden, beispielsweise mit „Fleischwurst mit / aus Separatorenfleisch“ oder „Separatoren-Fleischwurst“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des „Beef Luncheon Meat“ lässt darauf schließen, dass es sich um ein Fleischerzeugnis aus Rindfleisch handelt. Dies trifft jedoch nicht zu, da kein Fleisch vom Rind, sondern lediglich Fett vom Rind und Innereien vom Kalb enthalten sind. Ein Hinweis auf die weiteren Tierarten als Separatorenfleisch findet sich nur auf der Rückseite.
Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale weitere Mängel bei der Kennzeichnung des Produktes aufgefallen.
Die vorliegende Aufmachung ist für das Produkt aus unserer Sicht unzureichend.

Fazit:

Der Hersteller sollte Aufmachung und Kennzeichnung der Dosenwurst den enthaltenen Zutaten anpassen.

Stellungnahme der Zwanenberg Food Group BV, NL-Almelo

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Das Luncheon Meat (Frühstücksfleisch) enthält Rinderbestandteile, welche mit der richtigen Bezeichnung und dem richtigen Prozentsatz in der Zutatenliste angedeutet werden. Diese Rinderbestandteile werden auch deutlich angezeigt. Alle Rinderbestandteile zusammengezählt ergeben einen Anteil von 33 % und hat damit den größten Anteil aller besagten Tierarten. Aus diesem Grund ist die Benennung „Beef“ im Handelsnamen.

Ergebnis

2020 hat die Verbraucherzentrale das Produkt in einer geänderten Aufmachung im Handel vorgefunden. Die Schauseite der Dose passt aus Sicht der Verbraucherzentrale nach wie vor nicht zum Inhalt des Produktes. Durch den Produktnamen wird nicht deutlich, dass es sich um ein Imitat aus Separatorenfleisch handelt. Dies erfahren Verbraucher erst auf der Rückseite beim Lesen der Bezeichnung sowie der Zutatenliste.

Die Verbraucherzentrale hat die amtliche Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnungsmängel informiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de