Das ärgert beim Einkauf:

Zott Monte Die Schlümpfe – Smurfs

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Dessert stellt Szene aus dem Kinofilm werblich in den Vordergrund, während Pflichtinformationen dagegen kaum lesbar sind.
getaeuscht

Während das Milchdessert durch kindgerechte Gestaltung und Verknüpfung mit dem Kinofilm „Smurfs – The Lost Village“ werbewirksam die Zielgruppe Kinder und Eltern erreichen soll, sind Informationen, die über die Zusammensetzung Auskunft geben, unübersichtlich und auf den ersten Blick kaum zu erfassen. Geringer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, sowie mehrsprachiger Blocksatz und fehlende Absätze sind Gründe hierfür. Der Hersteller sollte die Pflichtinformationen wie Nährwertinformationen, Zutatenverzeichnis deutlich, gut sichtbar und gut lesbar auf der Verpackung anbringen.

Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ist praktisch nicht lesbar. Helle Schrift auf hellgrünem Hintergrund. Dazu noch in mehrsprachiger Blockschrift. Selbst mit einem vergrößerten Foto sehr verwirrend. Ich vermute, dass man nicht will, dass man die Inhaltsstoffe lesen kann!
Verbraucher aus Reichenbach vom 18.01.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

„Zott Monte Die Schlümpfe – Smurfs“ ist ein Milchdessert, das in einem sogenannten „Zwei-Kammer-System“ angeboten wird. Die abgebildete Comicszene und der Produktname füllen die Fläche der Becheroberseite aus. Einzige Pflichtinformation auf der Becheroberseite ist das Mindesthaltbarkeitsdatum in der linken oberen Ecke.
Weitere verpflichtende Produktinformationen sind in den Sprachen – deutsch, französisch und niederländisch – auf der Ummantelung rund um den größeren Becher aufgedruckt. Sie sind teilweise durch die Nähe zum zweiten Becher schwer einsehbar und in weißer Schriftfarbe auf hellgrünem Untergrund angebracht.
Zunächst erfolgen Bezeichnung und Aufbewahrungshinweis in einem Schriftzug und werden in jeder Sprache nacheinander aufgeführt. Danach folgen dreisprachig die Nährwertinformationen als Fließtext. Die Zutatenverzeichnisse wiederum sind vollständig und in der jeweiligen Sprache aufeinanderfolgend aufgeführt. Absätze zur Abgrenzung der einzelnen Sprachen fehlen.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Pflichtangaben, wie beispielsweise die Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis, deutlich, gut lesbar und an einer gut sichtbaren Stelle auf der Verpackung angebracht sein. Die Mindestschriftgröße muss 1,2 Millimeter bezogen auf die „x-Höhe“ aufweisen. Unter „Lesbarkeit“ wird das äußere Erscheinungsbild von Informationen verstanden. Sie hängt neben der Schriftgröße, -art oder -abstand auch von dem Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund ab. Konkrete Angaben der EU-Kommission zur Lesbarkeit sind in der Verordnung vorgesehen, sie stehen jedoch noch aus.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Angebot von Lebensmitteln speziell für Kinder – sogenannte Kinderlebensmittel – hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Die besondere Gestaltung der Verpackungen, Aufkleber und Sammelfiguren machen die Lebensmittel für Kinder interessant.

Auch wenn die Mindestschriftgröße erreicht ist, sind nach unserer Auffassung die Pflichtinformationen zum Produkt aus mehreren Gründen nicht ohne weiteres lesbar:

  • So sind Informationen wie Bezeichnung, Aufbewahrungshinweis, Zutaten und Nährwertinformationen auf der Ummantelung aus unserer Sicht unübersichtlich abgedruckt, insbesondere die Darstellung der Zutatenliste, die um eine Becherecke verläuft.
  • Besonders der schwache Kontrast zwischen weißer Schriftfarbe auf hellgrünem Hintergrund erschwert das Lesen.
  • Nur durch genaueres längeres Hinsehen können Verbraucher entschlüsseln, wo welche Informationen in welcher Sprache beginnen und wo sie aufhören.

Fazit:

Schwacher Kontrast, Fließtext, fehlende Absätze und mehrsprachige Kennzeichnung auf kleiner Fläche machen die Produktinformationen unübersichtlich und erschweren deren Lesbarkeit. Der Hersteller sollte alle Pflichtinformationen deutlich und gut lesbar anbringen, damit Verbraucher sie auf Anhieb erfassen können.

 

Stellungnahme der Zott SE & Co. KG, Mertingen

Kurzfassung:

Zott ist eine umfassende Deklaration der Produkte unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien inklusive Schriftgröße und -farbe wichtig. Das Dessert Monte ist ein internationales Produkt, Deklaration und Nährwerte sind daher auch in anderen Sprachen aufgeführt. Die Kritik ist für Zott nicht nachvollziehbar, da die Schrift lesbar ist und den Vorgaben entspricht. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de