Das ärgert beim Einkauf:

Zentis 50 % Weniger Zucker* Himbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Enttäuschend: Nur 50 Prozent Frucht im Fruchtaufstrich trotz Versprechen „100 % Fruchtgenuss“.
getaeuscht

Der Fruchtaufstrich wird auf dem Verkaufsmaterial mit „100 % Fruchtgenuss“ angepriesen. Der Fruchtgehalt liegt mit 50 % jedoch nicht höher als der von anderen herkömmlichen Fruchtaufstrichen oder Konfitüren mit Fruchtgehalten zwischen 45 und 55 Prozent.

Der Hersteller sollte den Fruchtaufstrich ohne die Werbung „100 % Fruchtgenuss“ anbieten.

Das Produkt wird mit 100 % Fruchtgenuss bei 50 % Fruchtgehalt angepriesen. Ich fühle mich getäuscht.
Verbraucher aus Dortmund vom 29.03.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite des Glases nennt neben Hersteller und Fruchtsorte als Produktnamen „50 % Weniger Zucker*“. Die Bezeichnung lautet „Himbeer Fruchtaufstrich – 50 % Weniger Zucker*“. Sowohl beim Einkauf des Verbrauchers in Dortmund als auch beim Einkauf der Verbraucherzentrale in Frankfurt am Main stand der Fruchtaufstrich in kleinen Verkaufsaufstellern mit den Hinweisen „Neu“, „100 % Fruchtgenuss“ und „Ohne Konservierungsstoffe“. Die Zutatenliste nennt 50 % Himbeeren, Wasser, Zucker und Geliermittel Pektine an den ersten vier Positionen. Die Nährwerttabelle weist den Zuckergehalt mit 26 g pro 100 g aus. Wieso Zentis auf 100 % Fruchtgenuss hinweist, wird aus der Zusammensetzung und Aufmachung des Fruchtaufstrichs nicht klar. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher kennen heutzutage aus dem Handel Brotaufstriche auf Fruchtbasis mit ganz unterschiedlichen Fruchtgehalten von etwa 45 bis 80 Prozent. Ein höherer Fruchtgehalt wird häufig schon auf der Schauseite beworben. Die Werbung mit „100 % Fruchtgenuss“ können Verbraucher leicht mit einer Angabe des Fruchtanteils verwechseln oder in Verbindung mit dem Produktnamen „50 % Weniger Zucker*“ zumindest als Hinweis auf einen erhöhten Fruchtanteil verstehen. Dass Zentis den halbierten Zuckergehalt nicht durch mehr Frucht ausgleicht, sondern durch andere Zutaten ersetzt, wird nur bei genauer Betrachtung des Etikettes klar.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung mit „100 % Fruchtgenuss“ verzichten.

Stellungnahme der Zentis GmbH & Co. KG, Aachen

Kurzfassung:

Die Produktverpackung stellt groß und deutlich sichtbar den um 50 Prozent reduzierten Zuckergehalt in den Mittelpunkt. Eine Formulierung, die 100 % Frucht verspricht oder „ein Plus an Frucht“, ist auf keiner Verpackung enthalten. Auch auf der gut sichtbaren Zutatenliste wird der Fruchtgehalt von 50 % Himbeeren an erster Stelle ausgewiesen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de