So haben Hersteller reagiert:

Unilever Rama mit Butter

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Die neue Produktaufmachung des Mischstreichfetts verzichtet auf die Angabe „mit hochwertigem Rapsöl & bester Butter“, denn an erster Stelle steht Palmfett in der Zutatenliste.
Geändert

Die Aufmachung des Mischstreichfetts legt nahe, es handele sich um ein Fett, das im Wesentlichen aus den beworbenen Zutaten Rapsöl und Butter besteht. Erst durch die Zutatenliste wird klar, dass Palmfett noch vor Rapsöl steht. Der Anbieter sollte auf der Schauseite keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Fettes vermitteln.

Enthält laut Zutatenliste mehr Palmöl als Rapsöl und mehr Rapsöl als Butter.
Verbraucher aus Nürnberg vom 20.06.2019

Die Abbildung auf der Verpackung suggeriert, dass das Produkt überwiegend aus Butter und Rapsöl besteht. Erst in der winzig gedruckten Zutatenliste erfahre ich, dass das Mischfett nur 8 % Milchfett, aber überwiegend Palmfett enthält.
Verbraucherin aus Dortmund vom 08.06.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Auf dem Deckel steht „Rama mit Butter“ und „mit hochwertigem Rapsöl & bester Butter“. Die Abbildung zeigt eine Rapspflanze.
Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Mischstreichfett 70 %, mit 62 % pflanzlichen Ölen und Fetten und 8 % Milchfett“ sowie die Zutatenliste. Sie führt „pflanzliche Fette und Öle (Palm, 23 % Raps), 10 % Butter, Buttermilch“ sowie weitere Zutaten auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Ebenso schreibt die LMIV vor, die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis aufzuführen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Schauseite der Verpackung stellt zwei Zutaten des Streichfetts – Rapsöl und Butter – mit Worten und einer abgebildeten Rapspflanze heraus. Die Aufmachung vermittelt daher insgesamt den Eindruck, dass Rapsöl und Butter die Hauptzutaten des Streichfetts sind. Dass Palmfett an erster Stelle der Zutatenliste steht und damit in größerer Menge als Rapsöl enthalten ist, werden Verbraucher unserer Meinung nach bei der Aufmachung des Bechers nicht erwarten.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Schauseite keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Produktes vermitteln.

Stellungnahme der Upfield Deutschland GmbH, Hamburg

Die Angabe „Mit …Rapsöl und …Butter“ setzt denklogisch voraus, dass das Produkt neben den hervorgehobenen noch andere Zutaten enthält. Streichfette enthalten immer auch ein festeres Fett, damit das Produkt streichfähig wird. Die komplette Zusammensetzung kann der Verbraucher dem Zutatenverzeichnis entnehmen.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Auslobung „mit hochwertigem Rapsöl & bester Butter“ auf der Schauseite entfernt. Nach wie vor steht Palmfett an erster Stelle der Zutatenliste.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de