Das ärgert beim Einkauf:

Sonnen Bassermann Kartoffel-Eintopf

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Widersprüchliche Informationen: Trotz Werbung „Ohne Konservierungsstoffe“ steht Konservierungsstoff in der Zutatenliste
getaeuscht

Den Kartoffeleintopf bewirbt das Unternehmen mit „natürlich - ohne Konservierungsstoffe“. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass der Konservierungsstoff Natriummetabisulphite enthalten ist. Der Hersteller sollte auf die Werbung „ohne Konservierungsstoffe“ verzichten, wenn der Eintopf Konservierungsstoffe enthält.

Auf der Produkt-Vorderseite ist klar und deutlich vermerkt „Natürlich ohne Geschmacksverstärker, ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“. Der Blick auf die Zutatenliste wies dann für die enthaltenden Kartoffeln den Konservierungsstoff Natriummetabisulphite auf. Diesen Widerspruch empfinde ich als klare Täuschung des Verbrauchers. Dieses Beispiel geht für mich über den Trick der Produzenten, Hefeextrakt anstelle von Glutamat zu verwenden und mit fehlendem Glutamat zu werben, hinaus.
Verbraucherin aus Hildesheim vom 12.02.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite der Dose bewirbt der Hersteller den „Sonnen Bassermann Kartoffel-Eintopf mit herzhaften Würstchen“ mit der Aussage „Natürlich ohne Geschmacksverstärker, ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“. Die Zutatenliste führt als Zutat unter anderem „39 % Kartoffeln (Kartoffeln, Konservierungsstoff (Natriummetabisulphite) auf, was der Verbraucher als Widerspruch zur Werbung ansieht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Nach der Zusatzstoffzulassungsverordnung ist der Zusatzstoff E 223 (Natriummetabisulfit) unter anderem für geschälte Kartoffeln sowie verarbeitete (einschließlich gefrorene und tiefgefrorene) Kartoffeln zugelassen. Eintöpfe sind bei den Lebensmitteln, für die der Zusatzstoffe zugelassen ist, nicht genannt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher müssen nicht wissen, dass der für die Zutat Kartoffeln eingesetzte Konservierungsstoff die Braunfärbung der Kartoffeln verhindert, aber nicht zur Konservierung des Eintopfs dient. Da die Wirkung des Zusatzstoffs auf die Kartoffeln in Form der hellen Farbe und eventuell Spuren davon auch im Endprodukt Eintopf noch vorhanden sind, ist die Angabe in der Zutatenliste zur Verbraucherinformation aus unserer Sicht erforderlich. In Verbindung mit der Werbung auf der Schauseite des Etiketts ist sie allerdings für Verbraucher widersprüchlich. 

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung „ohne Konservierungsstoffe“ verzichten, wenn der Eintopf Konservierungsstoffe enthält.

Stellungnahme Sonnen Bassermann GmbH, Beelitz

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 20.02.2018 liegt keine Rückmeldung vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de