Das ärgert beim Einkauf:

REWE Beste Wahl Wasabi Erdnüsse

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Aroma mit Senfgeschmack sorgt für scharfe Würze in „Wasabi Erdnüssen“ und Farbstoff liefert die grüne Farbe - Wasabi selbst ist kaum enthalten.
getaeuscht

Obwohl das Produkt „Wasabi Erdnüsse“ heißt und die grüne Umhüllung der Nüsse auf Wasabi hinweist, ist kaum Wasabi enthalten. Für die grüne Farbe und den scharfen Geschmack sorgen der Farbstoff Kupferkomplexe der Chlorophylle und Aroma (Typ Senf). Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass nur 0,003 Prozent Wasabi enthalten sind.

 

Ich habe auf Grund der Verpackung gedacht das ich Wasabi Erdnüsse gekauft habe! Zuhause habe ich erst gelesen das nur 0,0003% Wasabi enthüllten sind! Es kann doch nicht sein das So ein Produkt überhaupt verkauft werden darf!
Verbraucher aus Oberndorf vom 08.12.2019

Leider musste ich feststellen das an der Packung der Wasabi Erdnüsse, seitens des Herstellers immer noch keine Änderungen vorgenommen wurden. Sie hatten bereits letztes Jahr im Juli den Hersteller informiert.
Verbraucher aus Herborn vom 08.05.2019

Auf der Vorderseite wird das Produkt einschlägig als Wasabi Erdnüsse beworben. Auf der Rückseite ist jedoch die Angabe von lediglich 0,003% Wasabi zu finden und als Aroma dann dick gedruckt "Senf". Ich finde das absolut irreführend.
Verbraucher aus Herborn vom 01.05.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Vorderseite bewirbt das Produkt als „Wasabi Erdnüsse“ und bildet diese auf der in grüner Farbe gestalteten Verpackung ab. Die Umhüllung der Erdnüsse ist ebenfalls grün. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Umhüllte Erdnusskerne mit 0,003% Wasabi“. In der Zutatenliste steht Wasabi mit 0,003 Prozent an letzter Stelle. Die Zutatenliste führt Farbstoff Kupferkomplexe der Chlorophylle und Aroma (Typ Senf) auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes. Weiterhin regelt die LMIV die Angabe zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist für die Zutaten eine Mengenangabe vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name Wasabi Erdnüsse, die Verpackungsgestaltung und die Abbildung der Nüsse vermitteln den Eindruck, das Produkt enthielte Wasabi in einer Menge, die für den ausgelobten scharf-würzigen Geschmack und eine grüne Färbung verantwortlich seien. Die Rückseite der Verpackung zeigt jedoch, dass die Nüsse eine verschwindend geringe Menge Wasabi enthalten und ein Farbstoff zur Grünfärbung führt. Die Zutatenliste deutet außerdem darauf hin, dass Aroma „Typ Senf“ und Sojasauceextrakt für die Würze der Nüsse sorgen. Ein Wasabianteil von 0,003 Prozent dient aus unserer Sicht lediglich als „Alibi“ für die Aufmachung des Produktes.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass nur 0,003 Prozent Wasabi enthalten sind.

Stellungnahme der SambaNuts Deutschland GmbH, Engelskirchen

Kurzfassung:

All unsere Produkte werden zusätzlich zu internen Kontrollen durch unser Qualitätsmanagement, zusätzlich vor jeder Erstauslieferung an den Lebensmitteleinzelhandel, sowie mindestens einmal jährlich, durch akkreditierte Prüfinstitute analysiert. Dabei finden unter anderem eine Überprüfung der Konformität der Lebensmittel und deren Deklaration mit den relevanten rechtlichen Bestimmungen statt. Die Prüfberichte dieser Untersuchungen sind laufend einwandfrei und bestätigen ein handelsübliches und verkehrsfähiges Produkt.

Selbstverständlich möchten wir Ihre Beschwerde ernst nehmen und werden diese in Zusammenarbeit mit unserem Kunden besprechen und prüfen, inwiefern bei der nächsten Folienauflage eine Änderung der Aufmachung umgesetzt werden kann.

Ergebnis

Der Hersteller kündigt an, die Beschwerde und die Produktgestaltung in Zusammenarbeit mit REWE zu prüfen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de