Das ärgert beim Einkauf:

Purland Frische Fleischspieße vom Schwein mit Paprika und Zwiebeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Widersprüchlich: Ein Label weist auf mehr Tierwohl, ein anderes auf den gesetzlichen Mindeststandard hin.
getaeuscht

Das Label „Haltungsform 1 Stallhaltung“ gibt an, dass die fleischliefernden Tiere nach den gesetzlichen Vorgaben zur Tierhaltung gehalten wurden. Das Label „Kaufland unterstützt die Initiative Tierwohl“ weist hingegen auf die Förderung des Tierwohls in den teilnehmenden Betrieben hin. Die gemeinsame Platzierung der beiden Label auf der Verpackung kann für Verbraucher widersprüchlich wirken.
Der Anbieter Kaufland sollte den vermeintlichen Widerspruch ausräumen und auf das Siegel der Initiative Tierwohl verzichten, wenn das enthaltene Fleisch nicht garantiert von einem teilnehmenden Betrieb stammt.

Mich ärgert der Hinweis, dass man mit dem Kauf des Produktes die Haltung der Tiere verbessert. Tatsächlich erfüllt der Hersteller lediglich die Mindestanforderungen der Tierhaltung. Wer die Auszeichnungen nicht kennt, muss davon ausgehen, dass es sich um ein Produkt handelt, bei dem das Tierwohl im Vordergrund steht.
Verbraucher aus Krefeld vom 04.09.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite Verpackung mit frischen Fleisch-Gemüse-Spießen stehen mehrere Label. Neben dem QS-Siegel, dem DLG-Prüfzeichen sind dies das Label „Haltungsform Stufe 1 Stallhaltung“ und „Kaufland unterstützt die Initiative Tierwohl“. Letzteres informiert darüber, dass mit einem Teil des Kaufpreises das Tierwohl in den teilnehmenden Betrieben gefördert wird. Diese Information aber nicht bedeute dass das erworbene Produkt aus den teilnehmenden Betrieben stammt.

Der Verbraucher sieht die gleichzeitige Platzierung als widersprüchlich an.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften eines Lebensmittels.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) legt die Anforderungen an die Haltung von Kälbern, Lege- und Masthühnern sowie Schweinen und Kaninchen fest.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Käufer finden auf der Verpackung die Angabe „Kaufland unterstützt die Initiative Tierwohl“ zusammen mit weiteren Siegeln und Angaben, unter anderem eine goldene DLG-Prämierung und die Werbung „kontrollierte Qualität“. Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Haltungsbedingungen der Schweine gingen über die Mindeststandards hinaus. Durch die gleichzeitige Angabe „Haltungsform 1 Stallhaltung“ kann bei Verbrauchern ein falscher Eindruck entstehen oder kann als Widerspruch wahrgenommen werden. Denn „mehr Tierwohl“ müsste mit besseren Haltungsbedingungen, zum Beispiel mehr Platz oder Auslauf, als der gesetzliche Mindeststandard einhergehen. Die klein gedruckte Erklärung zum Siegel „Initiative Tierwohl“ ist für Kunden vermutlich schwer nachvollziehbar, denn sie werden selbstverständlich davon ausgehen, dass sich eine Angabe zum Tierwohl auf das in der Verpackung enthaltene Fleisch bezieht. Siegel auf Lebensmittelverpackungen sollten sich deshalb grundsätzlich auf das darin vorhandene Lebensmittel beziehen.

Fazit:

Der Anbieter Kaufland sollte den vermeintlichen Widerspruch ausräumen und auf das Siegel der Initiative Tierwohl verzichten, wenn das enthaltene Fleisch nicht garantiert von einem teilnehmenden Betrieb stammt.

Stellungnahme der Kaufland Stiftung & Co. KG, Neckarsulm

Kurzfassung:

Kaufland will seinen Kunden die wichtigsten Informationen geben. „Haltungsform Stufe 1“ bedeutet, dass die Tierhaltung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Aussage zur „Initiative Tierwohl“ sagt aus, dass mit jedem verkauften Kilo Schweinefleisch oder -wurst das Tierwohl mit 6,25 Cent gefördert wird. So können Kunden auch mit dem günstigeren Produkt einen Beitrag zu mehr Tierwohl leisten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de